SDB-Konstitutionen-2003


SDB-Konstitutionen-2003



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Konstitutionen
der Gesellschaft des hl. Franz von Sales
Zweite Ausgabe 2003

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VORWORT ZUR ERSTEN AUSGABE
Das Regelbuch ist für uns Salesianer das lebendige Vermächtnis Don Boscos. Er sagt uns: „Wenn ihr mich
in der Vergangenheit geliebt habt, dann hört nicht auf, mich auch in Zukunft zu lieben durch die genaue
Beobachtung unserer Konstitutionen.“1
Don Michael Rua, der erste Nachfolger Don Boscos, sagt uns wiederholt: „Als unser Vater seine ersten
Söhne nach Amerika sandte, wollte er, daß ihn das Foto in ihrer Mitte darstellte im Augenblick der
Übergabe des Büchleins der Konstitutionen an Don Giovanni Cagliero, den Leiter des Unternehmens, als
wollte er damit sagen: Ich möchte euch am liebsten selbst begleiten, aber was ich nicht kann, das tun diese
Konstitutionen. Bewahre sie als kostbaren Schatz!“2
EINFÜHRUNG ZUR ZWEITEN AUSGABE
Liebe Mitbrüder!
Seit der Veröffentlichung des erneuerten und approbierten Textes unserer Lebensregel sind 18 Jahre
vergangen. Sie ist Frucht von drei außerordentlichen Generalkapiteln als Antwort auf die Weisung des II.
Vatikanums.
Wie damals der Generalobere Don Egidio Viganò in der Einführung zu den Konstitutionen und Satzungen
sagte, „beschreiben sie den geistlichen Reichtum unserer salesianischen Tradition, bestimmen ihr aposto-
lisches Programm, entwerfen den Weg unserer Heiligung und laden uns ein, sie als das wertvollste
Geschenk zu bezeugen, das wir den Jugendlichen anbieten können“.
In dieser Zielsetzung bewahrt der Text seine volle Gültigkeit und seinen ganzen Reichtum, und es kommt
darauf an, ihn zu kennen, zu meditieren, zu beten und ins Leben umzusetzen.
Dennoch hat man bei dem Bemühen, die Lebensregel mit den neuen Erfordernissen der Kongregation in
Einklang zu bringen, während der letzten drei Generalkapitel (23., 24., 25.) einige Veränderungen
angebracht, die man für sinnvoll hielt und die später vom Hl. Stuhl approbiert wurden.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen: in den Konstitutionen an den Artikeln 128, 132 (14), 133,
134, 137, 142, 151 (8), in den Allgemeinen Satzungen an den Artikeln 3, 24 und 76; und folglich im Stich-
wortverzeichnis zu den Begriffen: Salesianische Mitarbeiter, Ehemalige und Salesianische Familie, die der
Zuständigkeit des Vikars des Generalobern übertragen wurden.
Deshalb erscheint es wohl angebracht, eine zweite Ausgabe zu veröffentlichen, die die oben genannten Ver-
änderungen enthält. Ich wünsche mir, dass sie die Möglichkeit bietet, den Regeltext erneut „als kostbarsten
Schatz“ aufzunehmen, der uns von Don Bosco anvertraut worden ist. Dabei hören wir ihn selbst sagen:
„Wenn ihr mich in der Vergangenheit geliebt habt, so liebt mich auch in der Zukunft durch die genaue Be-
obachtung unserer Konstitutionen.“
Maria, die Hilfe der Christen, an deren Fest ich diese zweite Ausgabe vorstelle, mache uns empfänglich für
das umformende Wirken des Hl. Geistes, damit wir nach dem Vorbild der ersten Salesianer unser Leben
dem Don Boscos nachgestalten können.
Don Pascual Chávez V.
Generaloberer
Rom, am 24. Mai 2003
Fest Mariens, der Hilfe der Christen, bei der Hundertjahrfeier ihrer Krönung
1 MB XVII, 258.
2 Vgl. DON RUA. Rundbriefe, 1.12.1909.

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KONSTITUTIONEN
ERSTER TEIL
DIE SALESIANER DON BOSCOS IN DER KIRCHE
I. DIE GESELLSCHAFT DES HL. FRANZ VON SALES
„Jetzt will ich meine Schafe selber suchen und mich selber um sie kümmern ... Ich setze für sie einen
einzigen Hirten ein ... Er wird sie weiden, und er wird ihr Hirt sein“ (Ez 34,11.23).
Das Wirken Gottes bei der Gründung und im Leben unserer Gesellschaft
1 In Demut und Dankbarkeit glauben wir, daß die Gesellschaft des heiligen Franz von Sales nicht nur
aus menschlichem Planen, sondern aus Gottes Initiative hervorgegangen ist1. Zum Heil der Jugend, „diesem
so empfindsamen und wertvollen Teil der menschlichen Gesellschaft“2, erweckte der Heilige Geist unter
dem mütterlichen Eintreten Mariens den heiligen Johannes Bosco.
Er gab ihm das Herz eines Vaters und Lehrers, fähig zur Ganzhingabe. „Ich habe Gott versprochen, bis zum
letzten Atemzug für meine armen Jugendlichen dazusein“3.
Um seine Sendung in die Zukunft weiterzuführen, leitete Er ihn an, verschiedene apostolische Kräfte ins
Leben zu rufen, allen voran unsere Gesellschaft.
Die Kirche hat darin das Wirken Gottes anerkannt, vor allem durch die Approbation der Konstitutionen und
die Heiligsprechung des Gründers.
Aus dieser wirksamen Gegenwart des Geistes schöpfen wir die Kraft für unsere Treue; sie ist auch der
Grund unserer Hoffnung.
Wesen und Sendung unserer Gesellschaft
2 Wir Salesianer Don Boscos (SDB) bilden eine Gemeinschaft von Getauften, die offen sind für den
Anruf des Geistes. Wir bemühen uns, das apostolische Vorhaben des Gründers in einer besonderen Form
des Ordenslebens zu verwirklichen: in der Kirche Zeichen und Botschafter der Liebe Gottes zur Jugend,
besonders zur ärmeren, zu sein.
In der Erfüllung dieser Sendung finden wir den Weg unserer Heiligung.
Unsere apostolische Ordensweihe
3 Unser Leben in der Jüngerschaft des Herrn ist eine Gnade des Vaters, der uns mit der Gabe seines
Geistes weiht4 und uns sendet, Apostel der Jugend zu sein.
Mit der Ordensprofeß geben wir uns Gott zu eigen, um den Weg der Nachfolge Christi zu gehen und mit
ihm am Aufbau des Reiches Gottes zu arbeiten. Die apostolische Sendung, die brüderliche Gemeinschaft
und die Verwirklichung der evangelischen Räte sind die untrennbaren Wesenselemente unseres gottgeweih-
ten Lebens. Wir vollziehen es in der einen Liebe zu Gott und den Brüdern.
Die Sendung gibt unserem ganzen Dasein seine konkrete Prägung. Sie verleiht unserer Aufgabe in der
Kirche ihre Besonderheit und bestimmt unsere Stellung innerhalb der Ordensfamilien.
Die Form unserer Gesellschaft
4 Unsere Gesellschaft besteht aus Klerikern und Laien, die in gegenseitiger brüderlicher Ergänzung
dieselbe salesianische Berufung leben.
1 Vgl. MO, 16.
2 MB II, 45.
3 MB XVIII, 258.
4 Vgl. LG 44.

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Wir sind in der Kirche anerkannt als klerikales Ordensinstitut päpstlichen Rechts, das sich dem Apostolat
widmet5.
Angeregt von der Güte und dem Eifer des heiligen Franz von Sales, hat uns Don Bosco den Namen
Salesianer6 gegeben.
In dem Leitwort „Da mihi animas, cetera tolle“7 hat er uns ein Lebensprogramm vorgezeichnet.
Unsere Gesellschaft in der Salesianischen Familie
5 Von Don Bosco geht eine umfassende Bewegung aus, in der Menschen auf verschiedene Weise zum
Heil der Jugend wirken.
Er selbst gründete die Gesellschaft des heiligen Franz von Sales, das Institut der Töchter Mariens, der Helfe-
rin der Christen, und die Vereinigung der Salesianischen Mitarbeiter. Sie leben in Verbindung untereinander
aus demselben Geist und setzen mit ihrer je eigenen Berufung die von ihm begonnene Sendung fort. Zu-
sammen mit ihnen und anderen später entstandenen Gruppen bilden wir die Salesianische Familie8.
In ihr haben wir nach dem Willen des Gründers eine besondere Verantwortung: die Einheit des Geistes zu
wahren, sowie den Dialog und die brüderliche Zusammenarbeit anzuregen, um uns gegenseitig zu
bereichern und dem Apostolat größere Wirksamkeit zu verleihen.
Die Ehemaligen gehören dazu aufgrund der empfangenen Erziehung. Ihre Zugehörigkeit wird noch enger,
wenn sie sich entschließen, an der salesianischen Sendung in der Welt teilzunehmen.
Unsere Gesellschaft in der Kirche
6 Die salesianische Berufung stellt uns mitten ins Leben der Kirche und ganz in den Dienst ihrer
Sendung.
In Treue zu den Aufgaben, die uns Don Bosco zugewiesen hat, sind wir Künder des Evangeliums für die
Jugend, vor allem für die ärmere. Wir tragen besondere Sorge um apostolische Berufe, sind Erzieher zum
Glauben beim einfachen Volk, im besonderen durch die soziale Kommunikation, und verkünden das
Evangelium den Völkern, die es noch nicht kennen.
Auf diese Weise tragen wir zum Aufbau der Kirche als Leib Christi bei, damit sie sich auch durch uns der
Welt als „allumfassendes Heilssakrament“9 offenbare.
[S 36-41.147]
Unsere Gesellschaft in der Welt von heute
7 Unsere Berufung fordert von uns, mit der Welt und ihrer Geschichte eng verbunden zu sein10. Offen
für die Kulturen der Länder, in denen wir arbeiten, suchen wir sie zu verstehen und nehmen ihre Wege an,
um die Botschaft des Evangeliums in ihnen lebendig werden zu lassen.
Die Bedürfnisse der Jugend und des einfachen Volkes sowie der Wille, mit der Kirche und in ihrem Namen
zu handeln, sind Beweggrund und Orientierung unserer pastoralen Tätigkeit für das Kommen einer in
Christus gerechteren und brüderlicheren Welt.
Die Gegenwart Mariens in unserer Gesellschaft
8 Die Jungfrau Maria hat Don Bosco sein Arbeitsfeld unter der Jugend zugewiesen. Sie hat ihn ständig
geführt und unterstützt11, vor allem bei der Gründung unserer Gesellschaft.
Wir glauben, daß Maria unter uns gegenwärtig ist und ihre „Sendung als Mutter der Kirche und Helferin der
Christen“12 fortsetzt.
5 Vgl. PC 8. CIC can. 675 § 1.
6 Vgl. MB V, 9.
7 Vgl. MB XVII, 365, 366, 280.
8 Vgl. Salesianisches Zentralarchiv, Entwurf 1. GK. Manuskript DB; MB XVII, 25.
9 LG 48; GS 45.
10 Vgl. GS 1.
11 Vgl. MB VII, 334; XVII, 258; XVIII, 439.
12 DB. Meraviglie della Madre di Dio, Turin 1868, S. 45 (OE XX, 237).

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Ihr, der demütigen Magd, an der der Herr Großes getan hat13, vertrauen wir uns an, um unter der Jugend
Zeugen der unerschöpflichen Liebe ihres Sohnes zu werden.
Patrone und Beschützer unserer Gesellschaft
9 Als Glieder der pilgernden Kirche fühlen wir uns mit den Brüdern und Schwestern im Himmel ver-
bunden und auf ihre Hilfe angewiesen14.
Don Bosco hat unsere Gesellschaft besonders Maria als Hauptpatronin anvertraut15, ebenso dem heiligen
Josef und dem heiligen Franz von Sales, dem unermüdlichen Seelsorger und Lehrmeister der Gottesliebe.
Ferner verehren wir als besondere Beschützer den heiligen Dominikus Savio als Zeichen wunderbaren
Gnadenwirkens Gottes in den jungen Menschen, sowie alle anderen Mitglieder unserer Familie, die zur
Herrlichkeit gelangt sind.
II. DER SALESIANISCHE GEIST
„Was ihr gelernt und angenommen, gehört und an mir gesehen habt, das tut! Und der Gott des Friedens
wird mit euch sein“ (Phil 4,9).
Die pastorale Liebe: Mitte unseres Geistes
10 Don Bosco hat auf Eingebung Gottes hin einen eigenen Stil des Lebens und Handelns vorgelebt und
uns überliefert: den salesianischen Geist.
Mitte und Inbegriff dieses Geistes ist die pastorale Liebe. Sie ist durch jene jugendliche Dynamik gekenn-
zeichnet, die sich bei unserem Gründer und in den Anfängen unserer Gesellschaft so ausgeprägt zeigte. Der
apostolische Eifer läßt uns das Heil der Menschen suchen und Gott allein dienen.
Der Christus des Evangeliums: Quellgrund unseres Geistes
11 Der salesianische Geist findet sein Leitbild und seine Quelle im Herzen Christi selbst, den der Vater
gesandt hat16.
Beim Lesen des Evangeliums werden wir empfänglicher für bestimmte Züge an der Gestalt des Herrn: seine
Dankbarkeit gegenüber dem Vater für das Geschenk der göttlichen Berufung für alle Menschen; seine Vor-
liebe für die Kleinen und Armen; seinen Eifer im Verkünden, im Heilen und Retten unter dem Drängen des
kommenden Reiches Gottes; ferner die Haltung des Guten Hirten, der durch Güte und Selbsthingabe die
Herzen der Menschen gewinnt; sein Verlangen, die Jünger in der Einheit brüderlicher Gemeinschaft zu
sammeln.
Vereinigung mit Gott
12 In seiner Arbeit für das Heil der Jugend macht der Salesianer die Erfahrung, daß Gott Vater ist. Er
hält die Gottbezogenheit seines Tuns stets lebendig. „Getrennt von mir könnt ihr nichts vollbringen“17.
Er pflegt die Vereinigung mit Gott; denn er weiß um die Notwendigkeit, ohne Unterlaß zu beten. Er lebt in
einfachem und herzlichem Dialog mit dem lebendigen Christus und mit dem Vater, dessen Nähe er spürt.
Hellhörig für die Gegenwart des Geistes und bestrebt, alles aus Liebe zu Gott zu tun, wird er wie Don Bosco
kontemplativ in der Aktion.
Sinn für die Kirche
13 Aus unserer Liebe zu Christus erwächst untrennbar die Liebe zu seiner Kirche. Sie ist das Volk Gottes
sowie der Mittelpunkt der Einheit und des Zusammenwirkens aller Kräfte, die für das Reich Gottes arbeiten.
Wir verstehen uns als lebendigen Teil der Kirche und bemühen uns sowohl für uns selbst als auch für unsere
Gemeinschaften um ein erneuertes kirchliches Bewußtsein. Das bringen wir zum Ausdruck durch Ver-
bundenheit und Treue gegenüber dem Nachfolger Petri und seinem Lehramt sowie in dem Willen zur
13 Vgl. Lk 1, 48-49.
14 Vgl. LG 49.
15 Vgl. K 1875, V, 6.
16 Vgl. LG 3; AG 3.
17 Joh 15, 5.

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Gemeinschaft und Zusammenarbeit mit den Bischöfen, dem Klerus, den Ordensleuten und den Laien. Wir
erziehen die jungen Christen zu wahrhaft kirchlicher Gesinnung und bemühen uns ständig um ihre Ent-
faltung. Don Bosco erklärt wiederholt. „Keine Mühe ist zu groß, wenn es um die Kirche und das Papsttum
geht“18.
Vorliebe für die Jugendlichen
14 Unsere Berufung ist gekennzeichnet durch eine besondere Gabe Gottes, nämlich die Vorliebe für die
Jugendlichen. „Es genügt mir, daß ihr jung seid, um euch überaus zu lieben“19.
Diese Zuneigung ist Ausdruck pastoraler Liebe und prägt unser ganzes Leben.
Für das Wohl der Jugend opfern wir gerne Zeit, Talente und Gesundheit. Don Bosco sagte: „Ich studiere für
euch, ich arbeite für euch, ich lebe für euch; für euch bin ich bereit, auch mein Leben hinzugeben“20.
„Amorevolezza“ - Salesianische Liebenswürdigkeit
15 Von Gott, „der ganz Liebe ist“21, zur Jugend gesandt, ist der Salesianer aufgeschlossen, voll Herzlich-
keit und bereit, den ersten Schritt zu tun sowie jeden stets mit Güte, Achtung und Geduld anzunehmen.
Seine Zuneigung ist die eines Vaters, Bruders und Freundes; sie befähigt ihn, freundschaftliche Bezie-
hungen zu schaffen. Das ist die Liebenswürdigkeit, die Don Bosco so sehr empfohlen hat.
Seine Keuschheit und Ausgeglichenheit öffnen ihm das Herz für die geistliche Vaterschaft und lassen in ihm
die zuvorkommende Liebe Gottes aufleuchten.
Familiengeist
16 Don Bosco wollte, daß sich bei ihm jeder „zu Hause“ fühle. Das Salesianerhaus wird zu einer
Familie, wenn die Zuneigung erwidert wird und alle, Mitbrüder wie Jugendliche, sich angenommen und für
das gemeinsame Wohl verantwortlich fühlen.
In einem Klima gegenseitigen Vertrauens und täglicher Bereitschaft zur Vergebung wachsen das Bedürfnis
und die Freude, alles miteinander zu teilen. Die Beziehungen werden dann mehr von Herzlichkeit und vom
Glauben bestimmt als vom Hinweis auf Gesetze22.
Ein solches Zeugnis weckt in jungen Menschen das Verlangen, die salesianische Berufung kennenzulernen
und ihr zu folgen.
Optimismus und Freude
17 Der Salesianer läßt sich durch Schwierigkeiten nicht entmutigen, weil er volles Vertrauen zu Gott,
dem Vater, hat. „Nichts soll dich verwirren“23, sagte Don Bosco.
Angeleitet vom Humanismus des heiligen Franz von Sales, glaubt er an die natürlichen und übernatürlichen
Fähigkeiten des Menschen, ohne dessen Schwächen zu übersehen.
Er bejaht die Werte der Welt und lehnt es ab, über seine Zeit zu jammern. Er hält an allem fest, was gut ist24,
besonders wenn es den jungen Menschen gefällt.
Da er die Frohbotschaft verkündet, ist er stets ein froher Mensch25. Er verbreitet diesen Frohsinn und ver-
steht es, zur Freude des christlichen Lebens sowie zum Sinn für Fest und Feier anzuleiten. „Dienen wir dem
Herrn in heiliger Freude!“26.
18 MB V, 577.
19 DB, Giovane Provveduto, Turin 1847, S. 7 (OE II, 187).
20 DON RUFFINO, Chronik des Oratoriums, Salesianisches Zentralarchiv 110, Heft 5. S. 10.
21 DB, Esercizio di devozione alla misercordia di Dio, 1847, S. 81 (OE II, 151).
22 Vgl. MB XVII, 110.
23 MB VII. 524.
24 Vgl. 1 Thess 5, 21.
25 Vgl. Phil 3, 1.
26 DB, Il Giovane Provveduto 1847, S. 6 (OE II, 186).

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Arbeit und Mäßigkeit
18 „Arbeit und Mäßigkeit werden die Kongregation aufblühen lassen27; das Streben nach Bequemlichkeit
und Vergnügen dagegen bedeuten ihren Tod“28.
Der Salesianer widmet sich seiner Sendung mit unermüdlichem Fleiß und bemüht sich, alles in Einfachheit
und mit Maß zu tun. Seine Arbeit sieht er als Teilnahme am schöpferischen Handeln Gottes. Mit Christus
wirkt er am Aufbau des Reiches Gottes mit.
Die Mäßigkeit stärkt in ihm die innere Wachsamkeit sowie die Selbstbeherrschung und hilft ihm, froh zu
bleiben.
Er sucht keine außerordentlichen Bußübungen, sondern nimmt die alltäglichen Anforderungen und Ent-
sagungen des apostolischen Lebens an. Deshalb ist er bereit, Hitze und Kälte, Hunger und Durst, Mühen und
Verachtung zu ertragen, wenn es um die Ehre Gottes und das Heil der Menschen geht29.
Kreativität und Anpassungsfähigkeit
19 Der Salesianer ist aufgerufen, Sinn für die konkrete Wirklichkeit zu entwickeln. Er achtet auf die Zei-
chen der Zeit in der Überzeugung, daß der Herr sich auch durch die Erfordernisse von Ort und Zeit kundtut.
Von daher kommt sein Geist der Initiative. „In allem, was zum Vorteil der gefährdeten Jugend ist oder dazu
dient, Menschen für Gott zu gewinnen, gehe ich bis zur Verwegenheit“30.
Um rechtzeitig und zeitgemäß auf diese Erfordernisse zu antworten, verfolgt er den Gang der Geschichte
und nimmt ihn mit der Kreativität und Ausgeglichenheit des Gründers an. Regelmäßig überprüft er die
eigene Tätigkeit.
„Präventivsystem“ und salesianischer Geist
20 Unter der Führung Mariens, seiner Lehrmeisterin, lebte Don Bosco in der Begegnung mit den Jugend-
lichen des ersten Oratoriums eine geistliche und erzieherische Erfahrung, die er „Präventivsystem“ nannte.
Es war für ihn eine Liebe, die sich selbst verschenkt. Sie schöpfte aus der Liebe Gottes, der jedem Men-
schen mit seiner Vorsehung zuvorkommt, ihn mit seiner Gegenwart begleitet und rettet, indem er ihm sein
Leben verleiht.
Don Bosco hinterläßt uns damit eine konkrete Weise, das Evangelium zu leben und für dessen Verkündi-
gung zu arbeiten sowie die Jugendlichen nicht ohne ihr Mitwirken zum Heil zu führen. Diese Lebensform
durchdringt unsere Beziehungen zu Gott und den Mitmenschen und prägt das Gemeinschaftsleben. So
verwirklichen wir eine Liebe, die sich selbst liebenswert macht.
Don Bosco unser Leitbild
21 Der Herr hat uns Don Bosco als Vater und Lehrmeister gegeben.
Ihn suchen wir kennenzulernen und nachzuahmen; an ihm bewundern wir den einzigartigen Einklang von
Natur und Gnade. Ganz Mensch und reich an den Vorzügen seines Volkes, war er offen für die irdischen
Wirklichkeiten; zutiefst Mann Gottes und erfüllt von den Gaben des Heiligen Geistes, lebte er „,als schaute
er den Unsichtbaren“31.
Diese beiden Aspekte vereinigten sich zu einem ganzheitlichen Lebensprogramm, nämlich zum Dienst an
den jungen Menschen. Er verwirklichte es, ungeachtet aller Hindernisse und Schwierigkeiten, mit Festigkeit,
Ausdauer und dem Einfühlungsvermögen eines großmütigen Herzens. „Er tat keinen Schritt, er sprach kein
Wort und unternahm nichts, was nicht auf das Wohl der Jugend ausgerichtet gewesen wäre ... In der Tat lag
ihm nichts anderes am Herzen als das Heil der Menschen“32.
27 MB XII, 466.
28 Vgl. MB XVII, 272.
29 Vgl. K 1875, XIII, 13.
30 MB XIV, 662.
31 Hebr 11,27.
32 DON RUA, Rundschreiben, 24.8.1894.

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III. DIE PROFESS DES SALESIANERS
„Da sagte Jesus zu ihnen: Kommt her, folgt mir nach! Ich werde euch zu Menschenfischern machen.
Sogleich ließen sie ihre Netze liegen und folgten ihm“ (Mk 1, 17-18).
Die persönliche Berufung des Salesianers
22 Jeder von uns ist von Gott in die Salesianische Gesellschaft gerufen worden. Dafür empfängt er von
Ihm persönliche Gaben. Antwortet er darauf in Treue, so findet er den Weg zu seiner vollen Verwirklichung
in Christus.
Die Salesianische Gesellschaft erkennt ihn in seiner Berufung an und hilft ihm, sie zu entfalten. Er aber
stellt als verantwortliches Mitglied sich selbst und seine persönlichen Gaben in den Dienst des gemeinsamen
Lebens und Wirkens.
Jede Berufung macht deutlich, daß der Herr die Kongregation liebt, sie zum Wohl der Kirche lebendig erhält
und nicht aufhört, sie mit neuen apostolischen Kräften zu bereichern.
Bedeutung unserer Profeß
23 Die Ordensprofeß ist ein Zeichen liebender Begegnung zwischen dem Herrn, der beruft, und dem
Jünger, der durch die Ganzhingabe an ihn und an die Brüder darauf antwortet.
Sie ist eine der bedeutsamsten Gewissensentscheidungen eines gläubigen Menschen, ein Akt, der das
Geheimnis des Taufbundes tiefer und umfassender ausdrückt und bestätigt.
Der Salesianer verpflichtet sich öffentlich vor der Kirche, durch deren Amt er noch tiefer dem Dienst Gottes
geweiht wird33. Er beginnt damit ein neues Leben, das sich im Dienste ständiger Hingabe an die Jugend
verwirklicht.
In der Profeß kommt auch eine gegenseitige Verpflichtung zum Ausdruck, nämlich die des Professen, der in
die Gesellschaft eintritt, und die der Gesellschaft, die ihn mit Freude aufnimmt34.
Die Profeßformel
24 Unsere Profeßformel lautet folgendermaßen.
„Gott und Vater, Du hast mich am Tag meiner Taufe für Dich geweiht. Als Antwort auf die Liebe Deines
Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus, der mich in Seine engere Nachfolge ruft, und geführt vom Heiligen
Geist, der Licht und Kraft ist, schenke ich, N.N., mich Dir in voller Freiheit ganz und gar. Ich verpflichte
mich, alle meine Kräfte für jene einzusetzen, zu denen Du mich senden wirst, besonders für die ärmere
Jugend; ich verpflichte mich, in der Salesianischen Gesellschaft in brüderlicher Gemeinschaft des Geistes
und der Tätigkeit zu leben und auf diese Weise teilzunehmen am Leben und an der Sendung Deiner Kirche.
Deshalb gelobe ich, in Gegenwart meiner Brüder, vor N.N. als Generaloberem der Gesellschaft des hei-
ligen Franz von Sales (oder: vor N.N. als Vertreter des Generalobern der Gesellschaft des heiligen Franz
von Sales), für immer gehorsam, arm und keusch zu leben gemäß dem Weg des Evangeliums, der in den
salesianischen Konstitutionen vorgezeichnet ist.
Deine Gnade, Gott und Vater, die Fürsprache Mariens, der Helferin der Christen, des heiligen Josef, des
heiligen Franz von Sales und des heiligen Johannes Bosco sowie meine salesianischen Brüder mögen mir
täglich beistehen und mir helfen, treu zu sein.“
Für die zeitlichen Professen: „Deshalb gelobe ich, in Gegenwart meiner Brüder, vor N.N. als General-
oberem der Gesellschaft des heiligen Franz von Sales (oder: vor N.N. als Stellvertreter des Generalobern
der Gesellschaft des heiligen Franz von Sales), obwohl ich die Absicht habe, mich Dir für mein ganzes
Leben zu weihen, nach den Vorschriften der Kirche, für ... Jahre gehorsam, arm und keusch zu leben gemäß
dem Weg des Evangeliums, der in den salesianischen Konstitutionen vorgezeichnet ist.
Deine Gnade, Gott und Vater, die Fürsprache Mariens, der Helferin der Christen, des heiligen Josef, des
heiligen Franz von Sales und des heiligen Johannes Bosco, sowie meine salesianischen Brüder mögen mir
täglich beistehen und mir helfen, treu zu bleiben.“
33 Vgl. MR 8; LG 44.
34 Vgl. LG 44; PC 5; RD 7,8. CIC can. 654.

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Der Obere antwortet: „Im Namen der Kirche und der Salesianischen Gesellschaft nehme ich Dich als Mit-
bruder, der sich durch die ewigen (zeitlichen) Gelübde gebunden hat, in die Gemeinschaft der Salesianer
Don Boscos auf.“
Die Profeß - Quelle der Heiligung
25 Das Wirken des Heiligen Geistes ist für den Professen eine bleibende Quelle der Gnade und eine
Stütze im täglichen Ringen um Wachstum in der vollkommenen Liebe35 zu Gott und den Menschen.
Die Mitbrüder, die das im Evangelium begründete Programm der Konstitutionen in Fülle gelebt haben
beziehungsweise noch leben, sind für uns ein Ansporn und eine Hilfe auf dem Weg unserer Heiligung.
Der Zeugnischarakter dieser Heiligkeit, die sich in der salesianischen Sendung verwirklicht, macht den
einzigartigen Wert der Seligpreisungen deutlich. Sie ist das kostbarste Geschenk, das wir der Jugend
anbieten können.
ZWEITER TEIL
GESANDT ZUR JUGEND ALS GEMEINSCHAFT IN DER NACHFOLGE CHRISTI
IV. GESANDT ZUR JUGEND
DIE ZIELGRUPPEN UNSERER SENDUNG
„Als er ... die vielen Menschen sah, hatte er Mitleid mit ihnen; denn sie waren wie Schafe, die keinen Hirten
haben. Und er lehrte sie lange“ (Mk 6,34).
Die Jugendlichen, zu denen wir gesandt sind
26 Der Herr hat Don Bosco die Jugendlichen, vor allem die ärmeren, als erste und wichtigste Zielgruppe
seiner Sendung anvertraut.
Wir sind zur selben Sendung berufen und messen ihr größte Bedeutung bei. Die jungen Menschen sind in
einem Alter, in dem sie grundlegende Entscheidungen fürs Leben treffen, welche die Zukunft von Gesell-
schaft und Kirche vorbereiten.
Mit Don Bosco bekräftigen wir die vorrangige Sorge um die „arme, verlassene und gefährdete Jugend“1,
weil sie die Liebe und die Heilsbotschaft am meisten braucht. Wir arbeiten deshalb vorzugsweise dort, wo
größere Armut herrscht.
[S 1.3.11.15.26]
Die Jugendlichen in der Welt der Arbeit
27 Die Jugendlichen aus dem einfachen Volk, die ins Berufsleben eintreten, und die jungen Arbeiter
befinden sich oft in schwierigen Situationen und sind allzuleicht Ungerechtigkeiten ausgesetzt.
Nach dem Vorbild Don Boscos wenden wir ihnen unsere Sorge zu. Wir befähigen sie, ihren Platz in der
Gesellschaft und Kirche in menschenwürdiger Weise einzunehmen und sich ihrer Aufgabe bewußt zu
werden, das gesellschaftliche Leben im christlichen Sinne umzugestalten.
Die Jugendlichen, die zu einem Dienst in der Kirche berufen sind
28 Als Antwort auf die Nöte seines Volkes beruft der Herr ständig Menschen mit vielfältigen Gaben in
seine Nachfolge zum Dienst für das Reich Gottes.
Wir sind überzeugt, daß es viele Jugendliche gibt, die an geistlichen Begabungen reich sind und den Keim
einer apostolischen Berufung in sich tragen.
Wir helfen ihnen, das Geschenk ihrer Berufung als Laien, Ordenschristen oder Priester zum Wohl der
ganzen Kirche und der Salesianischen Familie zu entdecken, anzunehmen und voll zu entfalten.
35 Vgl. PC 1.
1 Vgl. MB XIV. 662.

1.10 Page 10

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Mit gleicher Sorgfalt bemühen wir uns um die Spätberufenen.
[S 9.16.18]
Unter dem einfachen Volk
29 Der vorrangige Auftrag für die arme Jugend steht in Einklang mit der pastoralen Tätigkeit unter dem
einfachen Volk.
Wir schützen die evangelischen Werte, die es in sich trägt, und anerkennen sein Bedürfnis, im Bemühen um
menschliche Förderung und um Wachstum im Glauben begleitet zu werden. Wir unterstützen es also „mit
all jenen Mitteln, die die christliche Liebe eingibt“2.
Unsere Aufmerksamkeit gilt den Laien, die für die Evangelisierung ihrer Umwelt verantwortlich sind, und
der Familie, in der sich die verschiedenen Generationen begegnen und die Zukunft des Menschen aufbauen3.
[S 14.25.26]
Die noch nicht evangelisierten Völker
30 Den Völkern, die noch nicht evangelisiert waren, hat Don Bosco seine besondere Sorge und seine
apostolische Einsatzfreude zugewandt. Sie spornen auch weiterhin unseren Eifer an und halten ihn lebendig.
In der Missionsarbeit sehen wir einen Wesenszug unserer Kongregation.
Durch die missionarische Tätigkeit erfüllen wir ein Werk geduldiger Evangelisierung und gründen Kirche
unter den Volksgruppen4. Diese Arbeit weckt alle erzieherischen und pastoralen Kräfte, die unserem Charis-
ma eigen sind.
Nach dem Beispiel des Gottessohnes, der in allem seinen Brüdern ähnlich wurde, nimmt der Sa-
lesianermissionar die kulturellen Werte dieser Völker an und teilt mit ihnen ihre Ängste und Hoffnungen5.
[S 18-24]
UNSER ERZIEHERISCH-PASTORALER DIENST
„Der Geist des Herrn ruht auf mir; denn der Herr hat mich gesalbt. Er hat mich gesandt, damit ich den
Armen eine gute Nachricht bringe; damit ich den Gefangenen die Entlassung verkünde und den Blinden das
Augenlicht; damit ich die Zerschlagenen in Freiheit setze und ein Gnadenjahr des Herrn ausrufe“ (Lk 4,
18-19).
Ganzheitliche Förderung
31 Unsere Sendung hat Anteil an der Sendung der Kirche, die den Heilsplan Gottes, das Kommen seines
Reiches verwirklicht, indem sie den Menschen die Botschaft des Evangeliums bringt, die mit der Entwick-
lung der zeitlichen Ordnung eng verbunden ist6.
Wir erziehen und evangelisieren mit einem Konzept ganzheitlicher menschlicher Förderung, das sich an
Christus, dem vollkommenen Menschen, orientiert7. Getreu den Absichten unseres Gründers ist es unser
Ziel, „ehrenwerte Bürger und gute Christen“8 heranzubilden.
[S 4.5.22]
Personale Förderung
32 Als Erzieher arbeiten wir gemeinsam mit den Jugendlichen an der Entfaltung ihrer Fähigkeiten und
Anlagen bis zur vollen Reife.
Wir teilen mit ihnen das Brot und fördern ihr berufliches Können und ihre kulturelle Bildung, wie es die
jeweiligen Umstände erfordern.
2 K 1875, I, 7.
3 Vgl. GS 52.
4 Vgl. AG 6.
5 Vgl. AG 3,12,26.
6 Vgl. EN 31.
7 Vgl. GS 41.
8 Piano di Regolamento per l'Oratorio 1854 (MB II, 46).

2 Pages 11-20

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2.1 Page 11

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Immer und überall helfen wir ihnen, sich der Wahrheit zu öffnen und eine verantwortete Freiheit zu
erlangen. Deshalb bemühen wir uns, in ihnen eine überzeugte und aufgeschlossene Einstellung zu den ech-
ten Werten zu wecken, die ihnen Orientierung für den Dialog und den Dienst bieten.
[S 4.6]
Soziale und gesellschaftliche Förderung
33 Don Bosco hat die soziale Tragweite seines Werkes klar gesehen.
Wir arbeiten unter dem einfachen Volk und für die arme Jugend. Wir erziehen sie zu verantwortlichem
Handeln im sittlichen, beruflichen und sozialen Leben, indem wir mit ihnen zusammenarbeiten. So leisten
wir einen Beitrag zur Förderung dieser Menschen und ihrer Umwelt.
Als Ordenschristen wirken wir am Zeugnis und Einsatz der Kirche für Gerechtigkeit und Frieden mit. Wäh-
rend wir von jeder Ideologie und Parteipolitik unabhängig bleiben, lehnen wir alles ab, was Elend, Un-
gerechtigkeit und Gewalt begünstigt. Wir arbeiten mit all jenen zusammen, die eine menschenwürdige
Gesellschaft aufbauen.
Die Förderung, der wir uns im Geiste des Evangeliums widmen, läßt die befreiende Liebe Christi Wirklich-
keit werden und setzt ein Zeichen für die Gegenwart des Reiches Gottes.
[S 6.26]
Evangelisierung und Katechese
34 „Die Salesianische Gesellschaft hatte ihren Ursprung in einem einfachen Katechismusunterricht“9.
Auch für uns sind Evangelisierung und Katechese die grundlegende Dimension unserer Sendung. Wie Don
Bosco sind wir alle berufen, bei jeder Gelegenheit Erzieher zum Glauben zu sein. Unser höchstes Wissen ist
es deshalb, Jesus Christus zu kennen, und unsere tiefste Freude besteht darin, allen die unergründlichen
Reichtümer seines Geheimnisses zu erschließen10.
Wir sind zusammen mit den Jugendlichen unterwegs, um sie zum auferstandenen Herrn zu führen. Indem sie
in Ihm und seinem Evangelium den tiefsten Sinn ihres Daseins entdecken, sollen sie zu neuen Menschen
heranwachsen.
Die Jungfrau Maria ist auf diesem Weg eine mütterliche Begleiterin. Wir bemühen uns darum, daß sie
gekannt und geliebt wird als jene, die geglaubt hat11, die hilft und Hoffnung schenkt.
[S 7]
Einführung ins kirchliche Leben
35 Wir führen die Jugendlichen zur Erfahrung kirchlichen Lebens, indem wir ihnen Zugang und Teil-
nahme am Leben einer Glaubensgemeinschaft ermöglichen.
Deshalb beleben und fördern wir Gruppen und Bewegungen, die eine apostolische und soziale Formung und
Tätigkeit zum Ziel haben. In ihnen wachsen die Jugendlichen im Bewußtsein ihrer eigenen Verantwortung.
Sie lernen, ihren unersetzlichen Beitrag zur Umgestaltung der Welt und zum Leben der Kirche zu leisten. So
werden sie selbst die „ersten und unmittelbaren Apostel der Jugendlichen“12.
[S 8]
Einführung ins liturgische Leben
36 Wir führen die Jugendlichen zu einer bewußten und aktiven Teilnahme an der Liturgie der Kirche als
Höhepunkt und Quelle allen christlichen Lebens13.
Zusammen mit ihnen feiern wir die Begegnung mit Christus im Hören des Wortes, im Gebet und in den
Sakramenten.
9 MB IX, 61.
10 Vgl. Eph 3,8-19.
11 Vgl. Lk 1,45.
12 AA 12.
13 Vgl. SC 10.

2.2 Page 12

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Die häufige Feier der Eucharistie und des Bußsakramentes bieten Hilfen von außerordentlichem Wert für
die Erziehung zur christlichen Freiheit, zur Umkehr des Herzens sowie zum Geist des Miteinanderteilens
und Dienens in der kirchlichen Gemeinschaft.
[S 7]
Wegweisung für geistliche Berufe
37 Wir erziehen die Jugendlichen dazu, ihre menschliche und christliche Berufung durch ein Leben zu
entfalten, das täglich mehr vom Evangelium durchdrungen und geeint wird.
Die Atmosphäre des Familiengeistes, des Angenommenseins und des Glaubens, getragen vom Zeugnis einer
Gemeinschaft, die sich mit Freude hingibt, ist das wirksamste Klima für die Entdeckung und Wegweisung
von Berufungen.
Dieses Mitwirken am Heilsplan Gottes bildet den Höhepunkt all unseres erzieherischen und pastoralen
Handelns. Es ist getragen vom Gebet und vom persönlichen Kontakt, ganz besonders in der geistlichen Füh-
rung.
[S 9.16.17]
Das Präventivsystem in unserer Sendung
38 Um unseren erzieherisch-pastoralen Dienst zu erfüllen, hat uns Don Bosco das Präventivsystem
hinterlassen.
„Dieses System stützt sich ganz auf die Vernunft, die Religion und auf die Liebenswürdigkeit“14. Es beruht
nicht auf Zwang, sondern auf der Kraft des Verstandes, des Herzens und der Sehnsucht nach Gott, die jeder
Mensch zutiefst in sich trägt.
Es vereinigt in einer einzigartigen Lebenserfahrung Erzieher und Jugendliche in einem Klima der Familie,
des Vertrauens und des Dialogs.
Indem wir die Geduld Gottes nachahmen, begegnen wir den Jugendlichen auf ihrem Weg dort, wo sie in
ihrer Freiheit stehen. Wir begleiten sie, damit feste Überzeugungen in ihnen reifen und sie selbst zunehmend
die Verantwortung für den schwierigen Wachstumsprozeß ihres Menschseins und ihres Glaubens über-
nehmen.
[S 4.5.13.15]
Die Assistenz als Haltung und Methode
39 Die Verwirklichung des Präventivsystems verlangt von uns eine grundlegende Haltung. Sympathie
und Kontaktbereitschaft zur Jugend. „Hier bei euch fühle ich mich wohl; für mich heißt leben: mit euch
sein“15.
Wie Brüder und Freunde stehen und arbeiten wir mitten unter der Jugend. Das fördert alle ihre Initiativen
zum Wachstum im Guten und ermutigt sie, sich von jeder sklavischen Abhängigkeit zu befreien, damit sie in
ihrer Anfälligkeit dem Bösen nicht erliege.
Dieses Mitsein gibt uns lebendigen Einblick in die Welt der Jugend. Wir machen uns alle echten Belange
ihrer jugendlichen Dynamik zu eigen.
KRITERIEN SALESIANISCHER TÄTIGKEIT
„Da ich also von niemand abhängig war, habe ich mich für alle zum Sklaven gemacht, um möglichst viele
zu gewinnen ... Den Schwachen wurde ich ein Schwacher, um die Schwachen zu gewinnen. Allen bin ich
alles geworden, um auf jeden Fall einige zu retten“ (1 Kor 9, 19.22).
Das Oratorium Don Boscos als bleibender Maßstab
40 Don Bosco machte in seinem Oratorium eine besondere pastorale Erfahrung. Für seine Jugendlichen
war es ein Haus, das sie aufnahm, eine Pfarrgemeinde, die die Frohe Botschaft verkündete, eine Schule, die
sie fürs Leben vorbereitete, und ein Spielhof, wo man einander freundschaftlich begegnete und fröhlich war.
14 MB XIII, 919.
15 MB IV, 654.

2.3 Page 13

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Bei der Erfüllung unserer Sendung heute bleibt die Erfahrung von Valdocco ein bleibender Maßstab für die
Beurteilung und Erneuerung all unserer Tätigkeiten und Werke.
Wegweisende Kriterien für unsere Tätigkeiten und Werke
41 Unser apostolisches Wirken entfaltet sich in einer Vielfalt von Formen, die sich vor allem aus den
Bedürfnissen derer ableiten, denen wir uns widmen.
Wir verwirklichen die heilbringende Liebe Christi, indem wir Tätigkeiten und Werke mit erzieherisch-pasto-
raler Ausrichtung ins Leben rufen, wobei wir auf die Erfordernisse der Umwelt und der Kirche achten.
Empfänglich für die Zeichen der Zeit, überprüfen und erneuern wir sie mit Unternehmungsgeist und stän-
diger Anpassungsfähigkeit, schaffen aber auch neue.
Die Erziehung und Evangelisierung vieler Jugendlicher, vor allem der ärmeren, veranlassen uns, sie in ihrer
Umwelt zu erreichen und ihnen in ihrer Lebensart mit entsprechenden Formen unseres Dienstes zu be-
gegnen.
[S 1]
Tätigkeiten und Werke
42 Wir verwirklichen unsere Sendung hauptsächlich durch Tätigkeiten und Werke, in denen es uns
möglich ist, die gesamtmenschliche und christliche Erziehung der Jugendlichen zu fördern. Dazu zählen:
Oratorien und Jugendzentren, Schulen und Berufsbildungsstätten, Wohnheime und Häuser für Jugendliche
in Problemsituationen.
In den Pfarreien und Missionsstationen leisten wir unseren Beitrag zur Ausbreitung des Evangeliums und
zur Entwicklung des Volkes. Dabei beteiligen wir uns an der Pastoral der Teilkirchen und bereichern sie mit
den Gaben unserer besonderen Berufung.
Wir bieten unseren pädagogischen und katechetischen Dienst bei der Jugendarbeit in dafür eingerichteten
Zentren an.
In Exerzitienhäusern sorgen wir für die religiöse Bildung, besonders von Jugendgruppen.
Außerdem widmen wir uns jedem anderen Werk, das dem Heil der Jugend dient.
[S 11-30.35]
Die soziale Kommunikation
43 Wir arbeiten im Bereich der sozialen Kommunikation. Dies ist ein bezeichnendes Arbeitsfeld16, das
zu den vorrangigen apostolischen Aufgaben der Salesianischen Sendung zählt.
Unser Gründer erfaßte intuitiv den Wert dieser Art von Schule für die breiten Volksschichten, die Kultur
schafft und Lebensmodelle vermittelt. Deshalb setzte er sich für neue Formen des Apostolates ein, um den
Glauben im Volk zu verteidigen und zu stützen. Nach seinem Beispiel nützen wir die großen Möglichkeiten,
welche uns die soziale Kommunikation für die Erziehung und Evangelisierung als Gabe Gottes anbietet.
[S 31-34.41]
DIE MITVERANTWORTLICHEN DER SENDUNG
„Wer pflanzt und wer begießt: beide arbeiten am gleichen Werk, jeder erhält aber seinen besonderen Lohn,
je nach der Mühe, die er aufgewendet hat. Denn wir sind Gottes Mitarbeiter; ihr seid Gottes Ackerfeld,
Gottes Bau“ (1 Kor 3,8-9).
Die Sendung als Aufgabe der Gemeinschaft
44 Der apostolische Auftrag, den die Kirche uns anvertraut, wird in erster Linie von den Provinz- und
Hausgemeinschaften übernommen und verwirklicht. In ihnen haben die Mitbrüder einander ergänzende
Funktionen mit Aufgaben, die alle wichtig sind. Sie sind sich dessen bewußt, daß nur der Zusammenhalt und
die brüderliche Mitverantwortung die Verwirklichung der pastoralen Ziele ermöglichen.
16 Vgl. IM 1.

2.4 Page 14

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Der Provinzial und der Direktor leiten als Animatoren für Dialog und Mitarbeit die pastorale Entscheidungs-
findung der Gemeinschaft, damit sie einig und treu in der Ausführung des apostolischen Plans voran-
schreitet.
Gemeinsame Verantwortung in gegenseitiger Ergänzung
45 Jeder einzelne von uns ist für die gemeinsame Sendung verantwortlich und nimmt mit dem Reichtum
seiner Gaben und seiner besonderen Stellung als Laie oder Priester in der einen salesianischen Berufung
daran teil.
Der Salesianer-Bruder bringt in alle erzieherischen und pastoralen Bereiche den Wert ein, der ihm als Laien
eigen ist. Er macht es ihm möglich, auf besondere Weise Zeuge des Reiches Gottes in der Welt zu sein, da
er den Jugendlichen und der Welt der Arbeit nahesteht.
Der Salesianer-Priester oder -Diakon trägt zur gemeinsamen Arbeit an der gesamtmenschlichen Förderung
und Erziehung zum Glauben durch die Besonderheit seines Dienstes bei. Dies macht ihn zum Zeichen für
Christus, den Guten Hirten, besonders durch die Verkündigung des Evangeliums und die Spendung der
Sakramente.
Die kennzeichnende und einander ergänzende Anwesenheit von Salesianern als Kleriker und Laien gehört
zum Wesen der Erscheinungsform der Gemeinschaft und ihrer apostolischen Vollgestalt.
Die jungen Salesianer
46 Der Familiengeist und die unserer Sendung eigene Dynamik machen den apostolischen Beitrag der
jungen Salesianer besonders wertvoll.
Sie stehen der jungen Generation näher, sind fähig zur Animation und Begeisterung und sind offen für neue
Lösungen.
Die Gemeinschaft verhilft ihnen zur Reife im Apostolat als Ordenschristen, indem sie zu dieser hoch-
herzigen Haltung ermutigt und Orientierungshilfen gibt.
Die Erziehungsgemeinschaft und unsere Laienmitarbeiter
47 Wir verwirklichen in unseren Werken die Erziehungs- und Pastoralgemeinschaft. Sie umfaßt in einer
familiären Atmosphäre Jugendliche und Erwachsene, Eltern und Erzieher. So wird Kirche, in der sich
Gottes Heilsplan offenbart, erfahrbar.
In dieser Gemeinschaft bringen unsere Laienmitarbeiter den eigenständigen Beitrag ihrer Erfahrung und
ihrer Lebensform ein.
Wir nehmen das Angebot ihrer Mitarbeit an und fördern sie. Wir bieten ihnen die Möglichkeit, den
salesianischen Geist und die Verwirklichung des Präventivsystems kennenzulernen und zu vertiefen.
Wir fördern das spirituelle Wachstum jedes einzelnen und laden diejenigen, die sich dazu berufen fühlen,
ein, als Mitglied der Salesianischen Familie noch intensiver an unserer Sendung teilzunehmen.
[S 4.5.148]
Solidarisch mit der Teilkirche
48 Die Teilkirche ist der Ort, an dem die Gemeinschaft lebt und ihr apostolisches Bemühen zum
Ausdruck bringt. Wir gliedern uns in ihre Pastoral ein, die im Bischof den Erstverantwortlichen17 und in den
Weisungen der Bischofskonferenzen eine Handlungsgrundlage auf breiter Ebene hat.
Der Teilkirche bieten wir den Beitrag unserer Arbeit und unserer salesianischen Pädagogik an und erhalten
von ihr Orientierungshilfen und Unterstützung. Um ein organischeres Zusammenwirken zu erreichen, teilen
wir mit den Gruppen der Salesianischen Familie und anderen Ordensgemeinschaften verschiedene
Initiativen.
Wir sind bereit, mit den Trägern öffentlicher Einrichtungen auf dem Gebiet der Erziehung und der sozialen
Förderung zusammenzuarbeiten.
[S 2.13.25.35]
17 Vgl. CIC can. 678 § 1.

2.5 Page 15

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V. IN BRÜDERLICHEN UND APOSTOLISCHEN GEMEINSCHAFTEN
„Eure Liebe sei ohne Heuchelei ... Seid einander in brüderlicher Liebe zugetan, übertrefft euch in gegen-
seitiger Achtung! ... Helft den Heiligen, wenn sie in Not sind; gewährt jederzeit Gastfreundschaft! ... Seid
untereinander eines Sinnes“ (Röm 12,9.10.13.16).
Wert des Gemeinschaftslebens
49 In Gemeinschaft zu leben und zu arbeiten ist für uns Salesianer ein grundsätzliches Erfordernis und
ein sicherer Weg, unsere Berufung zu verwirklichen.
Deshalb bilden wir Kommunitäten18, in denen wir einander so lieben, daß wir im Geist einer Familie alles
teilen und eine Gemeinschaft auf der Grundlage personaler Beziehungen aufbauen.
In der Gemeinschaft spiegelt sich das Geheimnis der Dreifaltigkeit wider; in ihr finden wir eine Antwort auf
das tiefste Streben des Herzens und werden für die Jugendlichen Zeichen der Liebe und der Einheit.
[S 20]
Das Band der Einheit
50 Gott ruft uns zum Leben in Gemeinschaft, indem er uns Brüder anvertraut, damit wir sie lieben.
Die brüderliche Liebe, die apostolische Sendung und das Leben nach den evangelischen Räten sind das
Band, das unsere Einheit begründet und unsere Gemeinschaft ständig festigt.
So bilden wir ein Herz und eine Seele, um Gott zu lieben, ihm zu dienen19 und einander zu helfen.
[S 42]
Beziehungen brüderlicher Freundschaft
51 Der heilige Paulus ermutigt uns: „Ihr seid von Gott geliebt, seid seine auserwählten Heiligen. Darum
bekleidet euch mit aufrichtigem Erbarmen, mit Güte, Demut, Milde, Geduld! Ertragt euch gegenseitig, und
vergebt einander, wenn einer dem andern etwas vorzuwerfen hat“20.
Die salesianische Gemeinschaft ist gekennzeichnet durch den Familiengeist, der ihr ganzes Leben beseelt.
Arbeit und Gebet, Mahlzeiten und Stunden der Erholung, Begegnungen und Versammlungen.
In einer Atmosphäre brüderlicher Freundschaft teilen wir miteinander Freud und Leid und tauschen in Mit-
verantwortung Erfahrungen und apostolische Vorhaben aus.
Der Mitbruder in der Gemeinschaft
52 Die Gemeinschaft nimmt den Mitbruder mit offenem Herzen auf; sie nimmt ihn so an, wie er ist, und
fördert seinen Reifungsprozeß. Sie bietet ihm die Möglichkeit, seine natürlichen Anlagen und seine Gna-
dengaben zu entfalten. Sie sorgt für das, was notwendig ist, und hilft ihm in Schwierigkeiten, Zweifeln,
Belastungen und Krankheit.
Don Bosco pflegte dem, der bei ihm bleiben wollte, zu sagen: „Brot, Arbeit und Himmel: diese drei Dinge
kann ich dir im Namen des Herrn anbieten“21.
Der Mitbruder weiß sich verpflichtet, die Gemeinschaft, in der er lebt, aufzubauen; er liebt sie, auch wenn
sie unvollkommen ist. Er weiß in ihr die Gegenwart Christi zu entdecken.
Er nimmt die brüderliche Zurechtweisung an; er bekämpft, was er bei sich als gegen die Gemeinschaft
gerichtet sieht, und nimmt hochherzig am Leben und an der Arbeit der Gemeinschaft teil. Er dankt Gott,
unter Brüdern zu sein, die ihn ermutigen und unterstützen.
[S 43]
Die alten und kranken Mitbrüder
53 Mit besonderer Sorge und Liebe umgibt die Gemeinschaft die alten und kranken Mitbrüder.
18 Vgl. CIC can. 608.
19 Vgl. K 1875, II, 1.
20 Kol 3,12-13.
21 MB XVIII, 420.

2.6 Page 16

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Sie leisten die Dienste, die sie noch zu tun vermögen, und nehmen ihre eigene Situation an. So werden sie
für die Gemeinschaft zu einer Quelle des Segens, bereichern damit den Familiengeist und vertiefen deren
Einheit.
Ihr Leben gewinnt eine neue apostolische Bedeutung. Indem sie gläubig ihre Grenzen und Leiden für die
Brüder und die Jugendlichen aufopfern, vereinigen sie sich mit dem Erlöserleiden des Herrn und nehmen so
weiterhin teil an der salesianischen Sendung.
Der Tod des Salesianers
54 Dem schwerkranken Mitbruder steht die Gemeinschaft mit noch mehr Liebe und Gebet bei. Wenn für
ihn die Stunde kommt, seinem gottgeweihten Leben die höchste Vollendung zu geben, helfen ihm die
Mitbrüder, in voller Hingabe am Ostergeheimnis Christi teilzunehmen.
Für den Salesianer ist der Tod durch die Hoffnung erhellt, in die Freude seines Herrn einzugehen22. Und
wenn ein Salesianer bei seiner Arbeit für das Heil der Menschen stirbt, hat die Kongregation einen großen
Sieg errungen23.
Das Gedenken an die verstorbenen Mitbrüder vereint in der Liebe, die niemals aufhört24, jene, die noch
unterwegs sind, mit denen, die schon in Christus ruhen.
[S 47]
Der Direktor in der Gemeinschaft
55 Der Direktor vertritt Christus, der im Dienste des Vaters die Seinen eint. Er ist der Mittelpunkt der
Gemeinschaft, Bruder unter Brüdern, die seine Verantwortung und Autorität anerkennen.
Seine erste Aufgabe ist es, die Gemeinschaft zu animieren, daß sie in Treue zu den Konstitutionen lebt und
in der Einheit wächst. Er koordiniert den Einsatz aller und trägt den Rechten, Pflichten und Fähigkeiten
eines jeden einzelnen Rechnung.
Er hat auch die direkte Verantwortung für jeden Mitbruder. Er hilft ihm, die persönliche Berufung zu
verwirklichen, und unterstützt ihn bei der ihm anvertrauten Arbeit.
Seine, Sorge erstreckt sich auch auf die Jugendlichen und die Mitarbeiter, damit sie immer mehr in die Mit-
verantwortung für die gemeinsame Sendung hineinwachsen.
Durch sein Wort, durch häufige Kontakte und angemessene Entscheidungen ist er Vater, Lehrer und
geistlicher Führer.
[S 42.48]
Annahme durch die Gemeinschaft
56 Die Mitbrüder leben in Einfachheit ihre Hingabe und pflegen den Sinn für das Miteinanderteilen im
Annehmen der anderen und in der Gastfreundschaft. Mit ihren Aufmerksamkeiten und ihrem Frohsinn ver-
stehen sie es, alle am salesianischen Familiengeist teilnehmen zu lassen.
Um aber die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern und die brüderliche Gemeinschaft besser zum Aus-
druck zu bringen, reserviert die Kommunität einige Bereiche des Ordenshauses25 nur für die Mitbrüder.
[S 21.45]
Offene Gemeinschaft
57 Die Salesianische Gemeinschaft wirkt in Verbindung mit der Teilkirche. Sie ist offen für die Werte
der Welt und aufgeschlossen für die kulturellen Gegebenheiten, in denen sie ihre apostolische Tätigkeit ent-
faltet. Sie ist solidarisch mit den Menschen, unter denen sie lebt, und pflegt gute Beziehungen mit allen.
So ist sie sichtbares Zeichen für Christus und sein Heil, das unter den Menschen gegenwärtig ist. Nach dem
Modell der ersten Gemeinschaft von Valdocco wird sie zum Ferment für neue Berufungen.
22 Vgl. Mt 25,21.
23 Vgl. MB XVII, 273.
24 Vgl. 1 Kor 13,8.
25 Vgl. CIC can. 667 § 1.

2.7 Page 17

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Provinzgemeinschaft
58 Die Hausgemeinschaften sind lebendige Teile der Provinzgemeinschaft. Diese fördert in ihnen die
brüderliche Einheit und unterstützt sie in der Sendung.
Sie nimmt sich der neuen Mitbrüder liebevoll an, sorgt für die Ausbildung aller, freut sich über ihre Erfolge
und über ihre Anlässe zum Feiern; sie trauert um die Verluste und hält die Erinnerung an die Verstorbenen
lebendig.
Aufmerksam verfolgt die Provinzgemeinschaft die Situation der Jugend, koordiniert und überprüft durch
beauftragte Mitbrüder die apostolische Arbeit, fördert die Zusammenarbeit, animiert die Pastoral der Berufe,
sorgt für ein kontinuierliches Arbeiten in den einzelnen Werken und ist offen für neue Tätigkeitsbereiche.
Sie pflegt die Brüderlichkeit und bringt sie in konkreter Solidarität gegenüber anderen Provinzen, der
Kongregation und der Salesianischen Familie zum Ausdruck.
Gemeinschaft auf Weltebene
59 Die Ordensprofeß gliedert den Mitbruder in die Salesianische Gesellschaft ein und läßt ihn teilhaben
am gemeinsamen Geist, am Zeugnis und am Dienst, den diese in der Weltkirche verwirklicht.
Die Einheit mit dem Generalobern und seinem Rat, die Solidarität in den apostolischen Vorhaben und der
Informationsaustausch über die Arbeit der Mitbrüder fördern die Gemeinsamkeit, vertiefen den Sinn für die
Zusammengehörigkeit mit der Gemeinschaft auf Weltebene und öffnen uns für den Dienst an ihr.
[S 103]
VI. IN DER NACHFOLGE DES GEHORSAMEN, ARMEN UND KEUSCHEN CHRISTUS
„Ich sehe alles als Verlust an, ... um Christus zu gewinnen ..., weil auch ich von Christus Jesus ergriffen
worden bin“ (Phil 3,8.12).
In der Nachfolge Christi
60 In der Ordensprofeß beabsichtigen wir, die Taufgnade in größerer Fülle und Tiefe zu leben.
Wir folgen Jesus Christus nach, der keusch und arm war und durch seinen Gehorsam die Menschen erlöste
und heiligte26. So nehmen wir noch enger teil an seinem Ostergeheimnis, an seiner Entäußerung und an
seinem Leben im Geist.
Dem über alles geliebten Gott hingegeben, bemühen wir uns um eine Lebensform, die sich ganz auf die
Werte des Evangeliums stützt.
Brüderliche und apostolische Liebe
61 Don Bosco weist oft darauf hin, wie sehr die redliche Verwirklichung der Gelübde das Band der
brüderlichen Liebe und den Zusammenhalt in der apostolischen Tätigkeit stärkt.
Die Übernahme der evangelischen Räte hilft uns, das Zusammenleben mit den Mitbrüdern der Ordens-
gemeinschaft wie in einer Familie zu gestalten, die sich der Gegenwart des Herrn erfreut27.
Die evangelischen Räte fördern die Läuterung des Herzens und die geistliche Freiheit28, erfüllen so unsere
pastorale Liebe mit Eifer und machen sie wirksam. Der gehorsame, arme und keusche Salesianer ist bereit,
alle zu lieben und jenen zu dienen, zu denen der Herr ihn sendet, vor allem der ärmeren Jugend.
Besondere Zeichen für Gottes Gegenwart
62 Die Verwirklichung der evangelischen Räte im Geist der Seligpreisungen macht unsere Verkündigung
des Evangeliums überzeugender.
26 PC 1.
27 Vgl. PC 15.
28 Vgl. LG 46.

2.8 Page 18

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In einer Welt, die vom Atheismus und von der Vergötzung des Vergnügens, des Besitzes und der Macht
angefochten ist, bezeugt unsere Lebensweise vor allem der Jugend, daß Gott lebt, daß seine Liebe ein Leben
zu erfüllen vermag, und daß das Bedürfnis zu lieben, der Hang zu besitzen und die Freiheit, über das eigene
Leben zu entscheiden, ihren höchsten Sinn in Christus, dem Erlöser, finden.
Unsere Lebensform kommt auch in der Kleidung zum Ausdruck. Sowohl die Kleidung, die die Kleriker
gemäß den Anordnungen der Teilkirchen der Länder, in denen sie leben, tragen, wie auch die einfache Klei-
dung, die Don Bosco den Brüdern empfahl29, wollen ein äußeres Zeichen dieses Zeugnisses und dieses
Dienstes sein30.
Zeugnis für die zukünftige Welt
63 Die Hingabe der persönlichen Freiheit im Gehorsam, der Geist der evangelischen Armut und die in
der Keuschheit zum Geschenk gemachte Liebe lassen den Salesianer zum Zeichen für die Kraft der Auf-
erstehung werden.
Die evangelischen Räte richten sein Herz ganz auf das Reich Gottes aus. Sie helfen ihm, das Handeln Gottes
in der Geschichte zu erkennen und anzunehmen. Sie verwandeln ihn in der Einfachheit und Arbeitslast des
täglichen Lebens in einen Erzieher, der den Jugendlichen „einen neuen Himmel und eine neue Erde“31 ver-
kündet und in ihnen zugleich Einsatzbereitschaft und die Freude der Hoffnung weckt32.
UNSER GEHORSAM
„Obwohl er der Sohn war, hat er durch Leiden den Gehorsam gelernt; zur Vollendung gelangt, ist er für
alle, die ihm gehorchen, der Urheber des ewigen Heiles geworden“ (Hebr 5,8-9).
Biblische Begründung unseres Gehorsams
64 Unser Erlöser versichert uns, daß er auf die Erde gekommen ist, nicht um seinen eigenen Willen zu
tun, sondern den Willen seines Vaters, der im Himmel ist33.
Mit dem Gelübde des Gehorsams bringen wir Gott unseren Willen dar. So leben wir in der Kirche und in der
Kongregation erneut den Gehorsam Christi durch die Erfüllung der uns anvertrauten Sendung.
Gelehrig gegenüber dem Heiligen Geist und offen für die Zeichen, die Er uns mittels der Ereignisse gibt,
übernehmen wir das Evangelium als oberste Lebensregel34, die Konstitutionen als sicheren Weg, die Obern
und die Gemeinschaft als Interpreten des Willens Gottes im Alltag.
Salesianischer Stil von Gehorsam und Autorität
65 In der salesianischen Tradition werden Gehorsam und Autorität in jenem Geist der Familie und der
Liebe ausgeübt, der die Beziehungen mit Achtung und gegenseitigem Vertrauen erfüllt.
Der Obere weist Wege, leitet und ermutigt. Von seiner Autorität macht er diskreten Gebrauch. Alle Mit-
brüder arbeiten in aufrichtigem und bereitwilligem Gehorsam zusammen, „voll Frohsinn und Demut“35.
Der Dienst der Autorität und die Verfügbarkeit im Gehorsam sind die Grundlage für den Zusammenhalt und
die Garantie für den Fortbestand der Kongregation; für den Salesianer sind sie Weg zur Heiligkeit sowie
Quelle der Schaffenskraft, der Freude und des Friedens.
[S 50]
Mitverantwortung im Gehorsam
66 Wir alle gehorchen in der Gemeinschaft und im Blick auf die Sendung, auch wenn wir unterschied-
liche Aufgaben haben.
29 Vgl. K 1875, XV, 1-3.
30 Vgl. CIC can. 669.
31 Vgl. Offb 21,1.
32 Vgl. Röm 12,12.
33 Vgl. K 1875, III, 1.
34 Vgl. PC 2.
35 Vgl. K 1875, III, 2.

2.9 Page 19

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Im Hören auf Gottes Wort und in der Feier der Eucharistie bekunden und erneuern wir unsere gemeinsame
Hingabe an den Willen Gottes.
In wichtigen Dingen suchen wir gemeinsam den Willen des Herrn in brüderlichem und geduldigem Dialog,
mit lebendigem Sinn für Mitverantwortung.
Der Obere übt seine Autorität aus, indem er die Mitbrüder anhört, zur aktiven Mitwirkung aller anregt und
die Einheit des Willens in Glaube und Liebe fördert. Er beendet die Zeit der gemeinsamen Suche durch ge-
eignete Entscheidungen, die sich für gewöhnlich aus der Annäherung der Gesichtspunkte ergeben.
Wir alle beteiligen uns dann in aufrichtiger Zusammenarbeit an der Ausführung, auch wenn die eigenen
Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden.
Personaler Gehorsam und Freiheit
67 Der Salesianer ist aufgerufen, im Geist der Freiheit und der Verantwortung zu gehorchen. Er bringt
dabei seine Kräfte des Verstandes und des Willens sowie die Gaben der Natur und der Gnade36 ein. Er
gehorcht im Glauben und anerkennt im Obern eine Hilfe und ein Zeichen, das Gott ihm anbietet, um Seinen
Willen kundzutun.
Dieser Gehorsam führt zur Reife und fördert die Freiheit der Kinder Gottes37.
Verbindlichkeit des Gehorsamsgelübdes
68 Mit dem Gelübde des Gehorsams verpflichtet sich der Salesianer, den rechtmäßigen Obern zu gehor-
chen in Dingen, die die Beobachtung der Konstitutionen betreffen38.
Wenn ein Befehl ausdrücklich kraft des Gehorsamsgelübdes gegeben wird, besteht die schwerwiegende
Verpflichtung zu gehorchen. Nur die Höheren Obern und die Direktoren können einen solchen Befehl
geben. Sie sollen es jedoch selten tun, schriftlich oder vor zwei Zeugen und nur, wenn ein schwerwiegender
Grund es erfordert39.
Persönliche Gaben und Gehorsam
69 Jeder stelle seine Fähigkeiten und Gaben in den Dienst der gemeinsamen Sendung.
Der Obere hat, unterstützt von der Gemeinschaft, eine besondere Verantwortung für die Unterscheidung
dieser Gaben, für ihre Entfaltung und für ihren rechten Gebrauch.
Wenn konkrete Erfordernisse der Liebe und des Apostolates es verlangen, auf an sich berechtigte Wünsche
und Vorhaben zu verzichten, dann soll der Mitbruder im Glauben das annehmen, was der Gehorsam von
ihm fordert, wobei er sich jedoch stets an die höhere Autorität wenden kann.
Um Aufgaben und Verpflichtungen zu übernehmen, die über die in der Gemeinschaft zugewiesenen hin-
ausgehen, holt er die Zustimmung des zuständigen Obern ein40.
Aussprache mit dem Obern
70 Getreu der Empfehlung Don Boscos trifft sich jeder Mitbruder häufig mit seinem zuständigen Obern
zu einer brüderlichen Aussprache.
Es ist eine günstige Gelegenheit für ein Gespräch, das dem eigenen Wohlergehen und dem guten Gang der
Gemeinschaft dient.
Dabei spricht der Mitbruder vertrauensvoll über sein Leben und seine Tätigkeit und, wenn er es wünscht,
auch über den Zustand seines Gewissens.
[S 49]
36 PC 14.
37 PC 14.
38 Vgl. CIC can. 601.
39 Vgl. CIC can. 49 ff.
40 Vgl. CIC can. 671.

2.10 Page 20

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Gehorsam und das Geheimnis des Kreuzes
71 „Statt Werke der Buße zu verrichten“, sagt uns Don Bosco, „tut solche des Gehorsams“41.
Zuweilen steht der Gehorsam in Gegensatz zu unserer Neigung nach Unabhängigkeit und Egoismus; er kann
die Liebe vor schwere Prüfungen stellen. In solchen Augenblicken gilt es, auf Christus zu schauen, der
gehorsam war bis zum Tod42. „Mein Vater, wenn dieser Kelch nicht an mir vorübergehen kann, ohne daß
ich ihn trinke, so geschehe Dein Wille“43.
Das Geheimnis seines Todes und seiner Auferstehung lehrt uns, wie fruchtbar der Gehorsam für uns ist. Das
Weizenkorn, das im Dunkel der Erde stirbt, bringt viele Frucht44.
UNSERE ARMUT
„Jesus antwortete ihm: Wenn du vollkommen sein willst, geh, verkauf deinen Besitz und gib das Geld den
Armen; so wirst du einen bleibenden Schatz im Himmel haben; dann komm und folge mir nach“ (Mt 19,21).
Biblische Begründung unserer Armut
72 Wir kennen die Großmut unseres Herrn Jesus Christus. Obwohl er reich war, wurde er arm, damit wir
reich würden durch seine Armut45.
Berufen zu einem entschlossenen Leben nach dem Evangelium, entscheiden wir uns, „dem Herrn und Erlö-
ser nachzufolgen, der arm geboren wurde, im Verzicht auf alles lebte und entblößt am Kreuze starb“46.
Wie die Apostel auf den Anruf des Herrn hin lösen wir uns von der ängstlichen Sorge um die irdischen
Güter47 und geben uns voll Vertrauen auf die göttliche Vorsehung dem Dienst am Evangelium hin.
Armut und salesianische Sendung
73 Don Bosco lebte die Armut mit innerer Loslösung und in großmütigem Dienst an den Brüdern, voller
Entsagung und Eifer und doch reich an Initiativen.
Seinem Beispiel gemäß leben auch wir in Loslösung von allen irdischen Gütern48. Voll Unternehmungsgeist
nehmen wir teil an der Sendung der Kirche, an ihrem Bemühen um Gerechtigkeit und Frieden, besonders
durch die Erziehung der Bedürftigen.
Das Zeugnis unserer in Gütergemeinschaft gelebten Armut hilft der Jugend, den Hang nach selbstsüchtigem
Besitz zu überwinden, und macht sie aufgeschlossen für den christlichen Sinn des Miteinanderteilens.
Verbindlichkeit des Armutsgelübdes
74 Mit dem Gelübde der Armut verpflichten wir uns, nicht ohne Zustimmung des rechtmäßigen Obern
materielle Güter zu benützen und über sie zu verfügen.
Jeder Mitbruder behält das Eigentumsrecht über seinen Besitz und die Fähigkeit, andere Güter zu erwerben;
vor seiner Profeß jedoch verfügt er frei über deren Gebrauch und Nutznießung und tritt deren Verwaltung an
andere ab.
Vor der ewigen Profeß verfaßt er sein Testament gemäß den Gesetzen des bürgerlichen Rechts. Um seine
totale Hingabe an die göttliche Vorsehung zum Ausdruck zu bringen, kann er nach reiflicher Überlegung
auch endgültig auf die Güter verzichten, deren Besitz er sich vorbehalten hat, nach Maßgabe des allge-
meinen und des ordenseigenen Rechts.
[S 51-53]
41 MB XIII, 89.
42 Vgl. Phil 2, 8; vgl. MB IV, 233.
43 Mt 26, 42.
44 Vgl. Joh 12, 24.
45 Vgl. 2 Kor 8, 9.
46 K 1875 (Einleitung), S. XXIV.
47 Vgl. Mt 6, 25 ff.
48 Vgl. K 1875, IV, 7.

3 Pages 21-30

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3.1 Page 21

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Persönliches Bemühen um Armut
75 Jeder von uns ist der Erstverantwortliche für seine Armut. Deshalb lebt er Tag für Tag die verspro-
chene Loslösung in einem wahrhaft armen Lebensstil.
Er bejaht es, im Gebrauch der zeitlichen Güter in Abhängigkeit vom Obern und von der Gemeinschaft zu
leben; er weiß aber auch, daß ihn die erhaltene Erlaubnis nicht davon entbindet, in Tat und Gesinnung arm
zu sein49.
Er wacht darüber, daß er nicht allmählich dem Wunsch nach Wohlstand und Bequemlichkeit erliegt, die eine
direkte Bedrohung für die Berufstreue und den apostolischen Eifer darstellen.
Und wenn ihm das Leben in Armut manche Unannehmlichkeit und auch Leid50 bringt, dann freut er sich,
teilnehmen zu können an der Seligpreisung, die der Herr denen verheißen hat, die arm sind vor Gott51.
[S 55]
Die Gütergemeinschaft
76 Nach dem Beispiel der ersten Christen bringen wir die zeitlichen Güter in die Gemeinschaft ein52: die
Früchte unserer Arbeit, Geschenke, die wir empfangen und was wir an Pensionen, Unterstützungen und Ver-
sicherungen erhalten; wir stellen auch unsere Talente, Kräfte und Erfahrungen zur Verfügung.
In der Gemeinschaft wird das, was der einzelne hat, zum Gut für alle.
Was wir haben, teilen wir brüderlich mit den Hausgemeinschaften in der Provinz und erweisen uns solida-
risch mit den Erfordernissen der ganzen Kongregation, der Kirche und der Welt.
[S 56-58.63.197.201]
Zeugnis für die Armut in der Gemeinschaft und in den Werken
77 Jede Gemeinschaft achtet auf die Lebensbedingungen ihrer eigenen Umwelt und bezeugt ihre Armut
durch ein einfaches und genügsames Leben in bescheidenen Wohnverhältnissen.
Gemäß dem Beispiel und dem Geist des Gründers bejahen wir den Besitz der für unsere Arbeit erforder-
lichen Mittel und verwalten sie so, daß ihr Dienstcharakter für alle erkennbar ist.
Die Wahl unserer Tätigkeiten und die örtliche Lage unserer Werke müssen den Erfordernissen der Bedürf-
tigen entsprechen. Die Gebäude und deren Ausstattung richten sich nach den Maßstäben der Einfachheit und
Zweckmäßigkeit.
[S 1.58-65]
Die Arbeit
78 Die unermüdliche und opferbereite Arbeit ist ein Kennzeichen, das uns Don Bosco hinterlassen hat,
und zugleich ein konkreter Ausdruck unserer Armut.
In der alltäglichen Arbeit fühlen wir uns mit den Armen verbunden, die von ihrer eigenen Mühe leben
müssen, und bezeugen so den menschlichen und christlichen Wert der Arbeit53.
[S 64]
Solidarität mit den Armen
79 Der Geist der Armut führt uns dazu, mit den Armen solidarisch zu sein und sie in Christus zu lieben54.
Deshalb bemühen wir uns, ihnen nahe zu sein und ihre Not zu lindern. Wir machen uns ihre berechtigten
Erwartungen für eine menschlichere Gesellschaft zu eigen.
Im Erbitten und Annehmen von Unterstützung für den Dienst an den Bedürftigen ahmen wir Don Boscos
Eifer und Dankbarkeit nach. Wie er bewahren wir uns die Freiheit im Geist des Evangeliums.
49 Vgl. PC 13.
50 Vgl. K 1875 (Einleitung), S. XXVI.
51 Vgl. Mt 5,3.
52 Vgl. Apg 4,32.
53 Vgl. ET 20.
54 Vgl. PC 13.

3.2 Page 22

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„Bedenkt es wohl“, sagt er uns, „daß das, was wir haben, nicht uns gehört, sondern den Armen; wehe uns,
wenn wir davon keinen guten Gebrauch machen“55.
UNSERE KEUSCHHEIT
„Denn ich bin gewiß. Weder Tod noch Leben ... weder Gegenwärtiges noch Künftiges ... noch irgend eine
andere Kreatur können uns scheiden von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserem Herrn“ (Röm
8,38-39).
Biblische Begründung unserer Keuschheit
80 Die gottgeweihte Keuschheit um des Himmelreiches willen ist eine „kostbare göttliche Gnaden-
gabe ..., die der Vater ... einigen gibt“56. Wir geben im Glauben Antwort, nehmen sie dankbar an und ver-
pflichten uns durch Gelübde, die gottgeweihte vollkommene Enthaltsamkeit im Zölibat zu leben57.
Wir treten damit in die engere Nachfolge Jesu Christi ein und entscheiden uns, im Geiste des Evangeliums
Gott und die Brüder mit ungeteiltem Herzen zu lieben58.
Wir gliedern uns so mit einer besonderen Berufung ins Geheimnis der Kirche ein, die ganz mit Christus
vereint ist59. Durch die Hingabe an unsere Sendung nehmen wir an ihrer Wirksamkeit teil.
Keuschheit und salesianische Sendung
81 Don Bosco lebte die Keuschheit als grenzenlose Liebe zu Gott und zu den Jugendlichen. Er wollte,
daß sie ein Unterscheidungsmerkmal der Salesianischen Gesellschaft sei. „Wer sein Leben für die
verlassene Jugend hingibt, muß gewiß alle Anstrengungen machen, sich alle Tugenden anzueignen. Aber die
Tugend, die er im höchsten Maße pflegen soll, ... ist die Tugend der Keuschheit“60.
Die Keuschheit galt in unserer Tradition immer als eine leuchtende Tugend und als eine besondere Bot-
schaft in der Jugenderziehung. Sie macht uns zu Zeugen der Vorliebe Christi für die Jugendlichen. Wir
können sie dann so aufrichtig lieben, daß „sie sich geliebt fühlen“61. Damit werden wir fähig, sie zur Liebe
und zur Reinheit zu erziehen.
Keuschheit und menschliche Reife
82 Die erzieherischen und pastoralen Erfordernisse unserer Sendung sowie die Tatsache, daß die voll-
kommene Beobachtung der Enthaltsamkeit an die tiefsten Neigungen der menschlichen Natur62 rührt,
fordern vom Salesianer psychische Ausgeglichenheit und affektive Reife.
Don Bosco bemerkte: Wer nicht begründete Hoffnung hat, mit Gottes Hilfe die Tugend der Keuschheit in
Worten, Werken und Gedanken bewahren zu können, der lege in dieser Gesellschaft keine Gelübde ab, denn
er befände sich oft in Gefahr63.
[S 68]
Keuschheit und Gemeinschaftsleben
83 Die gottgeweihte Keuschheit, „Zeichen und Antrieb für die Liebe“64, macht uns frei und fähig, allen
alles zu werden. Sie entfaltet in uns den christlichen Sinn personaler Beziehungen, fördert echte Freund-
schaften und trägt dazu bei, aus der Gemeinschaft eine Familie zu machen.
Andererseits hilft uns das brüderliche Klima in der Gemeinschaft, die Ehelosigkeit um des Himmelreiches
willen in Freude zu leben und, getragen von Verständnis und Zuwendung, schwierige Momente zu bestehen.
55 MB V, 682.
56 LG 42.
57 Vgl. CIC can. 599.
58 Vgl. LG 42.
59 Vgl. ET 13-14; RD 11.
60 Vgl. K 1875, V, 1.
61 DB, Rombrief 1884. MB XVII. 110.
62 Vgl. PC 12.
63 Vgl. K 1875, V, 2.
64 LG 42.

3.3 Page 23

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Haltungen und Mittel für Festigung der Keuschheit
84 Die Keuschheit erwerben wir nicht ein für allemal. Sie hat ihre Zeiten der Ruhe und der Anfechtung.
Sie ist ein Geschenk, das aufgrund der menschlichen Schwachheit ein tägliches Bemühen um Treue
erfordert.
Deshalb führt der Salesianer, in Treue zu den Konstitutionen, ein Leben in Arbeit und Mäßigkeit, übt die
Selbstverleugnung sowie die Wachsamkeit über die Sinne, macht diskreten und klugen Gebrauch von den
sozialen Kommunikationsmitteln; er läßt auch die natürlichen Mittel, die der physischen und geistigen
Gesundheit dienen, nicht außer acht.
Vor allem erbittet er Gottes Hilfe und lebt in Seiner Gegenwart. Er nährt die Liebe zu Christus am Tisch des
Wortes und der Eucharistie und reinigt sie demütig im Sakrament der Versöhnung. Einfach und ehrlich
vertraut er sich einem geistlichen Führer an.
Mit großem Vertrauen wendet er sich an Maria, die Unbefleckte und Helferin, die ihm hilft, zu lieben, wie
Don Bosco geliebt hat.
[S 4.66-68]
VII. IM DIALOG MIT GOTT
„Das Wort Christi wohne mit seinem ganzen Reichtum bei euch. Belehrt und ermahnt einander in aller
Weisheit! Singt Gott in eurem Herren Psalmen, Hymnen und Lieder, wie sie der Geist eingibt, denn ihr seid
in Gottes Gnade. Alles, was ihr in Worten und Werken tut, geschehe im Namen Jesu, des Herrn. Durch ihn
dankt Gott, dem Vater!“ (Kol 3, 16-17).
Die Gabe des Gebetes
85 Die Gemeinschaft macht das Geheimnis der Kirche sichtbar, die nicht Menschenwerk, sondern Frucht
der Auferstehung des Herrn ist. Ebenso führt und hält Gott unsere Gemeinschaft zusammen mit seiner Ein-
ladung, seinem Wort und seiner Liebe.
Im Gebet antwortet die salesianische Gemeinschaft auf diese Einladung. Sie erneuert das Bewußtsein ihrer
engen und lebensnotwendigen Beziehung zu Gott und das Wissen um ihren Heilsauftrag. So macht sie sich
Don Boscos Leitwort zu eigen: „Da mihi animas, cetera tolle.“
[S 69]
Salesianisches Beten
86 Offen für den Heiligen Geist, verband Don Bosco die Erfahrung eines demütigen, vertrauensvollen
und apostolisch orientierten Gebetes wie selbstverständlich mit dem Leben.
Von ihm lernen wir, das Wirken der Gnade im Leben der Jugendlichen anzuerkennen. Wir beten für sie,
damit sich der Plan Gottes an jedem von ihnen erfülle, und wir beten mit ihnen, um unseren Glauben zu
bezeugen und mit ihnen dieselbe Heilshoffnung zu teilen.
Salesianisches Beten ist froh und schöpferisch, einfach und tief; es ist offen für gemeinschaftliche Beteili-
gung, ist lebensnah und wirkt in den Alltag hinein.
[S 77]
Gemeinschaft im Hören des Wortes
87 Das Volk Gottes wird vor allem durch das Wort des lebendigen Gottes geeint65.
Das gläubig vernommene Wort ist für uns Quelle geistlichen Lebens, Nahrung für das Gebet, Licht zur
Erkenntnis des Willens Gottes im Alltagsgeschehen und Kraft für ein Leben in Treue zu unserer Berufung.
Täglich greifen wir zur Heiligen Schrift66. Wie Maria nehmen wir das Wort auf und meditieren es in
unserem Herzen67, um es Frucht bringen zu lassen und mit Eifer zu verkünden.
65 Vgl. PO 4.
66 PC 6.
67 Vgl. Lk 2, 19.51.

3.4 Page 24

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Gemeinschaft, geeint durch die Eucharistie
88 Das Hören auf das Wort findet seinen Höhepunkt in der Feier der Eucharistie. Sie ist das zentrale täg-
liche Ereignis in jeder salesianischen Gemeinschaft und wird in einer lebendigen Liturgie würdig begangen.
Die Kommunität feiert hier das Ostergeheimnis und empfängt den geopferten Leib Christi, um sich in ihm
als brüderliche Gemeinschaft aufzubauen und ihren apostolischen Einsatz zu erneuern.
Die Konzelebration macht den Reichtum dieses Geheimnisses sichtbar. Sie bringt die dreifache Einheit von
Opfer, Priestertum und Gemeinschaft, deren Glieder alle im Dienst derselben Sendung stehen, zum Aus-
druck.
Die eucharistische Gegenwart des Herrn in unseren Häusern ist für uns Söhne Don Boscos Beweggrund für
häufige Begegnungen mit Christus. Bei ihm schöpfen wir Kraft und Ausdauer in unserer Arbeit für die
Jugendlichen.
[S 70]
Das Geheimnis Christi in der Zeit
89 Das Stundengebet weitet die Gnade des eucharistischen Geheimnisses über die verschiedenen
Stunden des Tages aus68.
Die mit Christus und der Kirche geeinte Gemeinschaft lobt und bittet den Vater, stärkt ihre Einheit mit ihm69
und hält sich offen für den göttlichen Willen. Für die Kleriker bleiben die Verpflichtungen bestehen, die sie
mit ihrer Weihe übernommen haben70; die Gemeinschaft feiert die Laudes als Morgen- und die Vesper als
Abendgebet mit der Würde und dem Eifer, den Don Bosco empfahl.
Der Sonntag ist der Tag der österlichen Freude. Wenn er in apostolischer Arbeit, in Frömmigkeit und Froh-
sinn gelebt wird, stärkt er aufs neue das Vertrauen und den salesianischen Optimismus.
Im Laufe des liturgischen Jahres macht die Gedächtnisfeier der Geheimnisse des Herrn unser Leben zu einer
Zeit des Heiles voll Hoffnung71.
[S 70]
Gemeinschaft in ständiger Bekehrung
90 Das Wort Gottes ruft uns zu ständiger Umkehr.
Im Bewußtsein unserer Schwäche antworten wir darauf mit Wachsamkeit und aufrichtiger Reue, mit brüder-
licher Zurechtweisung, mit gegenseitiger Vergebung und gelassener Annahme des täglichen Kreuzes.
Das Sakrament der Versöhnung bringt das Bemühen um Umkehr eines jeden einzelnen und der ganzen
Gemeinschaft zur Vollendung.
Vorbereitet durch die tägliche Gewissenserforschung, schenkt uns dieses Sakrament, häufig empfangen
gemäß den Richtlinien der Kirche, die Freude der Vergebung durch den Vater, baut die brüderliche Gemein-
schaft neu auf und läutert unsere apostolischen Absichten.
[S 73]
Zeiten der Erneuerung
91 Unser Wille zur Umkehr erneuert sich beim monatlichen Besinnungstag und bei den jährlichen
Exerzitien. Es sind Zeiten geistlicher Erneuerung. Don Bosco betrachtete sie als „grundlegenden Bestand-
teil“ und als Synthese unseres ganzen Gebetslebens72.
Für die Gemeinschaft und für jeden einzelnen Salesianer sind dies besondere Gelegenheiten, das Wort
Gottes zu hören, seinen Willen zu erkennen und das Herz zu läutern.
Diese Zeiten der Gnade vertiefen unsere Einheit mit dem Herrn und halten die Erwartung seiner Wieder-
kunft lebendig.
68 Vgl. IGLH 10, 12.
69 Vgl. LG 3.
70 Vgl. CIC can. 1174 § 1.
71 Vgl. SC 102.
72 Vgl. K 1875 (Einleitung), S. XXXIV.

3.5 Page 25

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[S 72]
Maria im Leben und im Gebet des Salesianers
92 Die Gottesmutter Maria nimmt einen einzigartigen Platz in der Heilsgeschichte ein.
Sie ist uns Leitbild im Beten und in der pastoralen Liebe, sie ist weise Lehrmeisterin und führt unsere
Familie.
Wir wollen ihren Glauben betrachten und nachahmen, ihre Sorge für die Bedürftigen, ihre Treue in der
Stunde des Kreuzes und ihre Freude über die von Gott gewirkten Großtaten.
Maria, die Unbefleckte und Helferin, führt uns zur vollen Hingabe an den Herrn und gibt uns Mut zum
Dienst an den Brüdern.
Wir verehren sie vertrauensvoll und innig. Täglich beten wir den Rosenkranz und feiern die marianischen
Feste, um uns zu einer überzeugteren und persönlicheren Verehrung anzuspornen.
[S 74]
Das persönliche Gebet
93 Betende Gemeinschaften können wir nur bilden, wenn wir selber betende Menschen sind.
Jeder von uns hat es nötig, in seinem Innersten auf persönliche Weise zum Ausdruck zu bringen, daß er
Kind Gottes ist, ihm seine Dankbarkeit erweist und ihm seine Anliegen und apostolischen Sorgen anver-
traut.
Eine unerläßliche Gebetsform ist für uns das betrachtende Gebet. Es festigt unsere Beziehung zu Gott,
bewahrt uns vor Gewohnheit, hält unser Herz frei und bestärkt uns in der Hingabe an den Nächsten. Für Don
Bosco garantiert es frohe Beharrlichkeit in der Berufung.
[S 71]
Das Gedenken für die verstorbenen Mitbrüder
94 Der Glaube an den auferstandenen Herrn trägt unsere Hoffnung und hält die Verbindung mit den Mit-
brüdern, die im Frieden Christi ruhen, lebendig. Sie haben ihr Leben in der Kongregation hingegeben, und
nicht wenige haben aus Liebe zum Herrn sogar bis zum Martyrium gelitten.
Im Austausch von geistlichen Gütern sind wir mit ihnen verbunden und bringen für sie in Dankbarkeit die
vorgeschriebenen Fürbittgebete dar.
Die Erinnerung an sie ist für uns ein Ansporn, in Treue unsere Sendung fortzusetzen.
[S 47.76]
Das Leben als Gebet
95 Inmitten der Welt und der Sorgen eines pastoralen Lebens lernt der Salesianer, Gott in jenen zu
begegnen, zu denen er gesandt ist.
Er entdeckt die Früchte des Geistes73 im Leben der Menschen, besonders der Jugendlichen, und sagt
jederzeit Dank für alles74. Er teilt ihre Probleme und Leiden und erfleht für sie das Licht und die Kraft
Seiner Gegenwart.
Der Salesianer schöpft seine Kraft aus der Liebe des Guten Hirten, dessen Zeuge er sein will, und hat teil am
geistlichen Reichtum, den die Gemeinschaft ihm anbietet.
Im apostolischen Einsatz spürt er, daß er Gott braucht. Das leitet ihn an, die Liturgie des Lebens zu feiern,
um jenen „unermüdlichen Arbeitseifer zu erreichen, der geheiligt ist durch das Gebet und die Vereinigung
mit Gott. Das sollte das charakteristische Kennzeichen der Söhne des heiligen Johannes Bosco sein“75.
73 Vgl. Gal 5,22.
74 Vgl. Eph 5,20.
75 D. Rinaldi 1924, Art. 191.

3.6 Page 26

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DRITTER TEIL
AUSGEBILDET FÜR DIE SENDUNG ALS ERZIEHER UND SEELSORGER
VIII. ALLGEMEINE ASPEKTE UNSERER AUSBILDUNG
DIE SALESIANISCHE AUSBILDUNG
„Wir wollen uns, von der Liebe geleitet, an die Wahrheit halten und in allem wachsen, bis wir ihn erreicht
haben. Er, Christus, ist das Haupt“ (Eph 4, 15).
Berufung und Ausbildung
96 Jesus selbst rief Apostel, die er bei sich haben und aussenden wollte, das Evangelium zu verkünden1.
Mit Liebe und Geduld bereitete er sie vor. Er verlieh ihnen den Heiligen Geist, der sie in die ganze Wahrheit
einführen sollte2.
Er ruft auch uns, in der Kirche den Plan unseres Gründers als Apostel der Jugend zu verwirklichen.
Das Bemühen um eine angemessene und ständige Ausbildung ist unsere Antwort auf diesen Anruf. Der Herr
gibt uns jeden Tag seine Gnade dazu.
Salesianische Ausrichtung der Ausbildung
97 Die ersten Salesianer fanden in Don Bosco ihren sicheren Führer. Hineingenommen in das aktive
Leben seiner Gemeinschaft, lernten sie, ihr Leben nach dem seinen zu gestalten.
Auch wir sehen in ihm unser Vorbild. Der apostolische Charakter der Berufung zum salesianischen Ordens-
leben bestimmt die besondere Ausrichtung unserer Ausbildung; sie ist notwendig für das Leben und die
Einheit der Kongregation.
Die Ausbildungserfahrung
98 In einem lebenslangen Bildungsprozeß bemüht sich der Salesianer, im Lichte der Person Christi und
seines Evangeliums, das er im Geiste Don Boscos lebt, gemäß den verschiedenen Reifungsstufen voranzu-
schreiten. In den einzelnen Lebensabschnitten erfährt er den Wert der salesianischen Berufung. Er nimmt
die Askese auf sich, die ein solcher Weg mit sich bringt.
Mit der Hilfe Mariens, der Mutter und Lehrmeisterin, strebt er danach, Erzieher und Seelsorger der Jugend-
lichen zu werden, als Bruder oder als Priester.
Persönliche und gemeinschaftliche Verpflichtung
99 Jeder Salesianer übernimmt die Verantwortung für die eigene Ausbildung. Offen für den Heiligen
Geist entfaltet er seine Fähigkeiten und die Gaben der Gnade in ständigem Bemühen um Umkehr und
Erneuerung; er lebt und arbeitet für die gemeinsame Sendung. Der natürliche Nährboden für die Entfaltung
der Berufung ist die Gemeinschaft, in die sich der Mitbruder vertrauensvoll eingliedert und in der er verant-
wortlich mitarbeitet. Das Gemeinschaftsleben selber, das in Christus geeint und für die Nöte der Zeit offen
ist, wirkt bildend und muß deshalb auf ständigen Fortschritt und auf Erneuerung ausgerichtet sein.
[S 85]
Einheit der Ausbildung und Vielfalt der Kulturen
100 Das Charisma des Gründers bildet das Fundament für die Einheit der Kongregation. Seine Wirkkraft
steht am Ursprung der verschiedenen Formen, die eine salesianische Berufung zu leben. Die Ausbildung ist
demnach zugleich einheitlich in den wesentlichen Inhalten und unterschiedlich in der konkreten Ausdrucks-
form. Sie bejaht und entfaltet alles, was in den verschiedenen Kulturen wahrhaft, edel und recht ist3.
1 Vgl. Mk 3,14.
2 Vgl. Joh 16,13.
3 Vgl. Phil 4,8.

3.7 Page 27

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Provinzgemeinschaft und Ausbildung
101 Die Provinzgemeinschaft nimmt die Berufung jedes Mitbruders an und begleitet sie. Sie sorgt für die
Vorbereitung der Ausbilder und für den Aufbau des Ausbildungsganges. Sie animiert die Ausbildungs-
bemühungen der Hausgemeinschaften.
Es ist Aufgabe der Provinzgemeinschaft, mit Hilfe der verschiedenen Organe der Animation und der
Leitung, die Art und Weise der Ausbildung gemäß den Erfordernissen der jeweiligen kulturellen Umwelt
sowie im Einklang mit den Weisungen der Kirche und der Kongregation festzulegen.
In Wahrnehmung dieser gemeinsamen Verantwortung trägt jeder Salesianer im Gebet und durch sein Zeug-
nis dazu bei, die Berufung seiner Brüder zu stützen und zu erneuern.
[S 84]
DIE GRUNDAUSBILDUNG
„Rede, Herr; denn dein Diener hört“ (1 Sam 3,9).
Vielschichtigkeit und Einheit der Grundausbildung
102 Die Grundausbildung zielt auf den menschlichen Reifungsprozeß und die intellektuelle Vorbereitung
des jungen Mitbruders, zugleich aber auch auf die Vertiefung seines Ordenslebens und die stufenweise Ein-
führung in die erzieherisch-pastorale Arbeit.
Diese Gesichtspunkte müssen in der Ausbildungserfahrung in einer lebendigen Einheit aufeinander abge-
stimmt sein.
Die Ausbildungsgemeinschaften
103 Die Grundausbildung vollzieht sich in der Regel in eigens darauf ausgerichteten Gemeinschaften.
Aufgeschlossen für den Erziehungsstil Don Boscos, berücksichtigen sie das Verlangen der jungen Menschen
nach einem mehr persönlichen und brüderlichen Leben.
Unser Geist wird dort in einer besonders intensiven Weise gelebt. Alle Glieder zusammen bilden eine
Familie, die auf dem Glauben und der Begeisterung für Christus gründet und geeint ist durch gegenseitige
Achtung und das Zusammenwirken der Kräfte.
Trotz unterschiedlicher Rollen leben Ausbilder und Mitbrüder in Ausbildung im Geiste der Verantwortung
füreinander und verwirklichen mit Entschiedenheit die Ausbildungsziele.
[S 78.80.81]
Rolle der Ausbilder
104 In den Ausbildungsgemeinschaften haben die Ausbilder eine besondere und notwendige Aufgabe.
Sie garantieren den Mitbrüdern in Ausbildung die Voraussetzungen für eine gültige Erfahrung und eine
ernste wissenschaftliche Reflexion in einem geeigneten Umfeld.
Im Bewußtsein, das Wirken des Herrn zu vermitteln, bemühen sie sich zusammen mit dem Direktor, dem
Leiter der Gemeinschaft und geistlichen Führer, ein Team zu bilden, das von der gemeinsamen Verant-
wortung überzeugt ist.
Für diese Aufgabe sollen Persönlichkeiten mit Glaubenstiefe ausgewählt werden, die das salesianische Ideal
in lebendiger Weise zu vermitteln vermögen, dialogfähig sind und pastorale Erfahrung besitzen.
[S 78]
Der Salesianer in der Grundausbildung
105 Für den Salesianer ist die Grundausbildung mehr als ein bloßes Warten; sie ist vielmehr schon eine
Zeit der Arbeit und Heiligung. Es ist eine Zeit der Auseinandersetzung zwischen der Initiative Gottes, der
ruft und führt, und der Freiheit des Salesianers, der die Pflichten der eigenen Ausbildung schrittweise über-
nimmt.

3.8 Page 28

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Auf diesem Weg wachsender Verantwortung wird er unterstützt von Gebet, geistlicher Führung, Reflexion,
Studium und brüderlichen Beziehungen.
[S 79]
Ausbildungsverlauf
106 Die Grundausbildung der Salesianer-Brüder, der zukünftigen Priester und der ständigen Diakone
nimmt in der Regel ein und denselben Verlauf, mit denselben Abschnitten, den gleichen Zielen und ähnli-
chen Inhalten.
Die Unterschiede sind gegeben durch die besondere Berufung des einzelnen, seine persönlichen Gaben und
Fähigkeiten sowie durch die Aufgaben unseres Apostolates.
[S 95.97.98]
Eingliederung in die Salesianische Gesellschaft und Ausbildungsabschnitte
107 Vor der endgültigen Aufnahme in die Kongregation durchläuft jeder folgende Abschnitte der Ausbil-
dung: Vorbereitung auf das Noviziat, Noviziat und die Zeit der zeitlichen Profeß.
Sie sind sowohl für den Kandidaten als auch für die Gemeinschaft notwendig, um in gegenseitiger
Zusammenarbeit den Willen Gottes zu erkennen und ihm zu entsprechen.
Der Kandidat lernt schrittweise die Gesellschaft kennen, und sie kann ihrerseits seine Eignung für das
salesianische Leben prüfen.
Die Zulassungen
108 Die Zulassung zum Noviziat, zur zeitlichen oder ewigen Profeß, zu den Beauftragungen und den hei-
ligen Weihen erfolgt, nachdem der Kandidat frei den Antrag gestellt hat, durch den Provinzial mit Zustim-
mung seines Rates und nach Anhörung der Meinung des Direktors mit seinem Rat.
Die Obern gründen ihr Urteil auf positive Kennzeichen, die die Eignung des Kandidaten bestätigen. Sie
tragen dabei in erster Linie den kirchenrechtlichen Anforderungen Rechnung4.
[S 81.93.94]
IX. DER AUSBILDUNGSPROZESS
„Ich vertraue darauf, daß er, der bei euch das gute Werk begonnen hat, es auch vollenden wird bis zum Tag
Christi Jesu“ (Phil 1,6).
Vorbereitung auf das Noviziat
109 Wer sich zum salesianischen Leben entschließt, dem werden Umfeld und geeignete Voraussetzungen
angeboten, damit er seine eigene Berufung erkennen und als Mensch und Christ reifen kann. Mit Hilfe eines
geistlichen Führers kann er sich auf diese Weise bewußter und frei von äußeren und inneren Zwängen ent-
scheiden.
Zur Vertiefung der Berufsentscheidung und zur Überprüfung der notwendigen Eignung für den Eintritt ins
Noviziat ist unmittelbar vorher eine spezielle Vorbereitung erforderlich. Sie erfolgt durch die Erfahrung
eines apostolisch-salesianischen Gemeinschaftslebens.
[S 88]
Das Noviziat
110 Im Noviziat hat der Kandidat die Möglichkeit, die Erfahrung im salesianischen Ordensleben grund-
zulegen.
Die Gemeinschaft muß daher Beispiel eines Lebens sein, das im Glauben begründet und vom Gebet genährt
wird, in dem evangelische Einfachheit, Freude, Freundschaft und gegenseitige Achtung ein Klima des Ver-
trauens und der Offenheit schaffen.
4 Vgl. CIC can. 641-646; 1019-1054.

3.9 Page 29

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Mit Hilfe des Novizenmeisters vertieft der Novize die Motivationen seiner eigenen Entscheidung. Er schafft
sich Gewißheit über seine Eignung für die salesianische Berufung und richtet sein Leben auf die Ganz-
hingabe an Gott für den Dienst an der Jugend im Geiste Don Boscos aus.
[S 89.92]
Dauer des Noviziates
111 Das Noviziat dauert nach Norm des Kirchenrechtes5 zwölf Monate. Es beginnt, wenn der Kandidat
nach Zulassung durch den Provinzial in das kanonisch errichtete Noviziatshaus eintritt und sich der Leitung
des Novizenmeisters unterstellt.
Eine Abwesenheit, die drei Monate hintereinander oder mit Unterbrechungen überschreitet, macht das Novi-
ziat ungültig. Eine Abwesenheit, die fünfzehn Tage überschreitet, muß nachgeholt werden.
[S 93]
Der Novizenmeister
112 Der Novizenmeister ist der geistliche Leiter, der das ganze Ausbildungsgeschehen im Noviziat
koordiniert und animiert.
Er soll ein Mann mit Erfahrung im geistlichen und salesianischen Leben sein, klug und vertraut mit den
psychologischen Gegebenheiten und den Problemen der Welt der Jugend. Er soll ein gutes Gespür für
menschliche Kontakte und die Fähigkeit zum Dialog besitzen.
Durch seine Güte wecke er in den Novizen Vertrauen.
Er ist Mitbruder mit ewiger Profeß und wird vom Provinzial mit Zustimmung seines Rates nach Bestätigung
durch den Generalobern ernannt. Er bleibt drei Jahre im Amt und kann wieder bestätigt werden.
Abschnitt der zeitlichen Gelübde
113 Mit der ersten Profeß beginnt ein Abschnitt gottgeweihten Lebens, in dem der Mitbruder, gestützt
durch die Gemeinschaft und einen geistlichen Führer, den Reifungsprozeß im Hinblick auf die ewige Profeß
vervollständigt. Zugleich entfaltet er die verschiedenen Aspekte seiner Berufung als Salesianerbruder oder
Priesteramtskandidat.
Die Profeß wird im ersten Triennium auf drei Jahre oder auf je ein Jahr gemacht; im zweiten Triennium in
der Regel auf drei Jahre.
[S 95.96]
Das unmittelbare Nachnoviziat
114 Der ersten Profeß folgt eine Phase des Reifens im Ordensleben, welche die Ausbildungserfahrung des
Noviziates weiterführt und auf das Praktikum vorbereitet.
Die Vertiefung im Glauben und im Geiste Don Boscos sowie eine angemessene philosophische, pädago-
gische und katechetische Vorbereitung im Dialog mit der Kultur führen den jungen Mitbruder zu einer fort-
schreitenden Integration von Glaube, Kultur und Leben.
[S 95]
Das Praktikum
115 Im Verlauf der ganzen Grundausbildung lege man in Verbindung mit dem Studium Gewicht auf die
pastoralen Tätigkeiten unserer Sendung.
Das Praktikum stelle eine Phase lebendiger und gründlicher Auseinandersetzung mit der salesianischen
Tätigkeit durch die erzieherisch-pastorale Erfahrung dar. In dieser Zeit übt sich der junge Salesianer in der
Verwirklichung des Präventivsystems und insbesondere in der salesianischen Assistenz.
Begleitet vom Direktor und von der Gemeinschaft, verwirklicht er für seine Person die Verbindung von
Aktivität und den Werten seiner Berufung.
[S 86.96]
5 Vgl. CIC can. 647 § 3; 648; 649 § 1.

3.10 Page 30

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Die spezifische Ausbildung des Salesianer-Priesters und des Salesianer-Bruders
116 Nach dem Praktikum vervollständigt der Salesianer die Grundausbildung.
Die spezifische Ausbildung des Priesteramtskandidaten erfolgt gemäß den von der Kirche und der Kongre-
gation festgelegten Weisungen und Normen. Sie hat die Vorbereitung des Priesters als Seelsorger und Erzie-
her in salesianischer Ausrichtung zum Ziel.
Dem Salesianerbruder bietet die spezifische Ausbildung zusammen mit der Vertiefung des geistlichen Erbes
der Kongregation eine angemessene theologische Vorbereitung als gottgeweihtem Laien an und ergänzt
seine Ausbildung im Hinblick auf die erzieherisch-pastorale Arbeit.
[S 97.98]
Die ewige Profeß
117 Die ewige Profeß legt der Mitbruder ab, wenn er die für eine so bedeutsame Entscheidung
erforderliche spirituelle und salesianische Reife erreicht hat.
Der Feier dieses Aktes soll eine angemessene Zeit unmittelbarer Vorbereitung vorausgehen. Die Provinz-
gemeinschaft nimmt daran brüderlich und aufmerksam teil.
Die ewige Profeß wird in der Regel sechs Jahre nach der ersten Profeß abgelegt. Wenn es angebracht
erscheint, kann der Provinzial diese Zeit verlängern, jedoch nicht über neun Jahre hinaus.
[S 94]
Notwendigkeit der ständigen Fortbildung
118 In einer pluralistischen Welt mit raschen Veränderungen verlangen sowohl die auf Entfaltung
angelegte Eigenart des Menschen als auch die Qualität und die Wirksamkeit unseres apostolischen Ordens-
lebens, daß wir nach den Grundphasen die Ausbildung fortsetzen. Wir versuchen, menschlich zu reifen,
Christus noch ähnlicher zu werden und die Treue zu Don Bosco zu erneuern, um auf die immer neuen
Erfordernisse der Welt der Jugend und des einfachen Volkes zu antworten.
Durch persönliche und gemeinschaftliche Initiativen pflegen wir das salesianisch-geistliche Leben, die theo-
logische und pastorale Weiterbildung, die berufliche Kompetenz und die apostolische Kreativität.
[S 99-102]
Ständige Fortbildung als persönliche Haltung
119 Weil der Salesianer mitten unter der Jugend und in ständigem Kontakt mit dem einfachen Volk lebt,
ist er bemüht, aus den Ereignissen den Anruf des Geistes Gottes herauszuhören und so die Fähigkeit zu
erwerben, vom Leben selbst zu lernen. Seinem alltäglichen Tun mißt er bildende Kraft zu und nutzt auch die
Mittel, die ihm zur Fortbildung angeboten werden.
Während der Zeit des vollen Einsatzes findet er Möglichkeiten, den ordensspezifisch pastoralen Sinn des
eigenen Lebens zu erneuern und fähig zu werden, seine eigene Arbeit mit mehr Kompetenz zu verrichten.
Er fühlt sich schließlich berufen, jede Gelegenheit als Verpflichtung zur Fortbildung zu nützen, weil er sie
als eine günstige Zeit für die Vertiefung seiner Berufung betrachtet.
[S 10.19.99-102]
VIERTER TEIL
DER DIENST DER AUTORITÄT IN UNSERER GESELLSCHAFT
X. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND KRITERIEN
„Wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener sein, und wer bei euch der Erste sein will, soll der Sklave
aller sein. Denn auch der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich dienen zu lassen, sondern um zu
dienen und sein Leben hinzugeben als Lösegeld für viele“ (Mk 10,43-45).

4 Pages 31-40

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4.1 Page 31

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Grundstrukturen unserer Gesellschaft
120 Unsere Gesellschaft besteht aus Provinzgemeinschaften, die ihrerseits in Hausgemeinschaften geglie-
dert sind.
Die Leitung auf Weltebene stellt die Einheit von Leben und Tätigkeit in der Verschiedenartigkeit der Um-
welt und Situationen sicher.
Die zentrale Leitung, die Provinzleitung und die Hausleitung werden mit ordentlicher Vollmacht von einem
Obern ausgeübt, der von seinem Rat unterstützt wird.
Die höchste Autorität über die gesamte Kongregation kommt dem Generalkapitel zu. Den Provinzkapiteln
werden bestimmte Vollmachten für den Bereich der Provinz zuerkannt.
Wesen des Dienstes der Autorität
121 Die Autorität in der Kongregation wird im Namen und in der Nachahmung Christi als Dienst an den
Brüdern im Geist Don Boscos ausgeübt, um den Willen Gottes, des Vaters, zu suchen und zu erfüllen.
Dieser Dienst ist darauf ausgerichtet, die Liebe zu fördern, den Einsatz aller zu koordinieren, zu animieren,
zu lenken, zu entscheiden und zurechtzuweisen, damit unsere Sendung verwirklicht werden kann.
Gemäß unserer Tradition werden unsere Gemeinschaften von einem Mitbruder geleitet, der Priester ist.
Kraft der Gnade des priesterlichen Dienstamtes und der pastoralen Erfahrung stützt und lenkt er den Geist
und die Tätigkeit der Mitbrüder. Er ist nach Norm des Rechts1 gehalten, das Glaubensbekenntnis abzulegen.
Einheit in der Leitung der Gesellschaft
122 Die Oberen haben auf allen Leitungsebenen an der einen und selben Autorität teil und üben sie in
Einheit mit dem Generalobern zum Nutzen der ganzen Gesellschaft aus. Während sie das Wohl der einzel-
nen Gemeinschaften fördern, sind sie um die Einheit, das Wachstum und die Vervollkommnung der
gesamten Kongregation bemüht.
Teilnahme und Mitverantwortung
123 Die gemeinsame Berufung fordert die verantwortliche und tatkräftige Teilnahme aller Mitglieder am
Leben und der Tätigkeit der Hausgemeinschaft, der Provinzgemeinschaft und der Gemeinschaft auf
Weltebene gemäß den Aufgaben und Zuständigkeiten eines jeden. Das gilt sowohl im Bereich der Ausfüh-
rung als auch in dem der Planung, der Organisation und der Überprüfung.
Eine solche Mitverantwortung erfordert eine den Umständen angemessene Beteiligung der Mitbrüder an der
Auswahl der Verantwortlichen für die Leitung auf allen Ebenen und an der Erarbeitung ihrer wichtigsten
Entscheidungen.
Es ist die Pflicht dessen, der die Autorität ausübt, diesen Beitrag durch eine angemessene Information, durch
das persönliche Gespräch und durch die gemeinschaftliche Überlegung zu fördern und zu leiten.
[S 169]
Subsidiarität und Dezentralisierung
124 Die Autorität jedweder Art und auf allen Ebenen überläßt der Initiative der unteren Leitungsorgane
und der einzelnen all das, was von ihnen - entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten - entschieden und
verwirklicht werden kann. Auf diese Weise werden die einzelnen und die Gemeinschaften aufgewertet und
wird ein wirksamerer Einsatz gefördert.
Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert die Dezentralisierung, die eine angemessene Selbständigkeit und
eine gerechte Verteilung der Vollmachten unter den verschiedenen Leitungsorganen anerkennt, gleichzeitig
aber die Einheit wahrt.
XI. DIENST DER AUTORITÄT IN DER GEMEINSCHAFT AUF WELTEBENE
„Sorgt als Hirten für die euch anvertraute Herde Gottes, nicht aus Zwang, sondern freiwillig, wie Gottes
will ... seid nicht Beherrscher eurer Gemeinden, sondern Vorbilder für die Herde!“ (1 Petr 5,2-3).
1 Vgl. CIC can. 833,8.

4.2 Page 32

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Der Papst
125 Die salesianische Gesellschaft hat als höchsten Obern den Papst, unter dessen Autorität die Mitglieder
- auch kraft des Gehorsamsgelübdes - gleichsam wie Söhne stehen. Sie halten sich für das Wohl der Gesamt-
kirche verfügbar. Sie hören bereitwillig auf sein Lehramt und helfen den Gläubigen, besonders den Jugend-
lichen, seine Lehraussagen anzunehmen.
Der Generalobere
126 Der Generalobere der Salesianischen Gesellschaft ist der Nachfolger Don Boscos, der Vater und
Mittelpunkt der Einheit der Salesianischen Familie.
Seine hauptsächliche Sorge ist es, gemeinsam mit dem Generalrat die beständige Treue der Mitglieder zum
salesianischen Charisma zu fördern, damit die vom Herrn unserer Gesellschaft anvertraute Sendung erfüllt
wird.
[S 103]
127 Der Generalobere besitzt die ordentliche Leitungsvollmacht. Er übt sie - gemäß den kirchenrechtli-
chen Bestimmungen - in den geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten über alle Provinzen, Häuser und
Mitglieder aus. Er visitiert persönlich oder durch andere alle Provinzen und Hausgemeinschaften. Er ruft
den Generalrat zusammen und führt in ihm den Vorsitz. Er vertritt offiziell die Gesellschaft.
[S 104.105]
128 Der Generalobere wird vom Generalkapitel für die Dauer von sechs Jahren gewählt und kann nur für
eine zweite anschließende Amtsperiode gewählt werden. Ohne Zustimmung des Apostolischen Stuhles kann
er nicht von seinem Amt zurücktreten.
129 Damit ein Mitbruder zum Generalobern gewählt werden kann, muß er Priester sein, seit wenigstens
zehn Jahren die ewige Profeß abgelegt haben und sich durch Liebe zur Kirche und zur Kongregation,
beispielhafte Lebensführung, pastoralen Einsatz, Geschick und Klugheit in Leitungsaufgaben auszeichnen.
Der Generalrat
130 Der Generalrat arbeitet mit dem Generalobern in der Animation und Leitung der Kongregation
zusammen.
Zu den gemeinsamen Aufgaben des Rates gehört es, die Probleme, die das gemeinsame Wohl der Gesell-
schaft betreffen, zu ermitteln und zu studieren, die brüderliche Einheit unter den verschiedenen Provinzen zu
fördern und für eine immer wirksamere Organisation zu sorgen, damit die salesianische Sendung in der Welt
verwirklicht wird.
131 Die Räte wirken mit dem Generalobern zusammen, indem sie ihre eigene Meinung äußern und ihre
Stimme abgeben. In Einheit mit ihm nehmen sie die ihnen vom Generalkapitel übertragenen Aufgaben wahr,
sowie jene, die der Generalobere ihnen nach seinem Ermessen anvertraut.
Zu diesem Zweck haben sie ihren Wohnsitz im gleichen Haus, in dem sich der Generalobere aufhält.
[S 106]
132 § 1 Der Generalobere benötigt die Zustimmung seines Rates für:
1. die Errichtung oder Auflösung von Provinzen, Visitatorien oder sonstigen Rechtsbezirken (K 156);
2. die Eröffnung und Schließung von Häusern oder die Zweckänderung bereits bestehender Werke nach
Norm des Rechts2 (K 165);
3. die Errichtung von Noviziaten (K 110);
4. die Einberufung des Generalkapitels im Sinne des Artikels 149 der Konstitutionen;
5. die Approbation der Beschlüsse der Provinzkapitel (K 170);
6. die Errichtung von Provinzenkonferenzen (K 155);
2 Vgl. CIC can. 609-612.

4.3 Page 33

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7. die Ernennung des Stellvertreters eines Mitglieds des Generalrates im Todesfall oder bei Verhinderung
(K 142);
8. die Ernennung des Generalsekretärs (K 144);
9. die Ernennung des Prokurators und des Generalpostulators (K 145);
10. die Ernennung von Provinzialen, Obern der Visitatorien oder sonstiger Rechtsbezirke (K 158, K 162);
11. die Ablösung aus dem Amt des Provinzials im Sinne von Artikel 163 der Konstitutionen sowie der
Obern der Visitatorien und anderer Rechtsbezirke (K 158);
12. die Veräußerung von unbeweglichen und beweglichen Gütern, die zum festen Besitz der Kongregation
gehören (K 188);
13. die Festsetzung der Geldwertgrenzen, innerhalb derer der Provinzial mit seinem Rat handlungsbefugt
ist, und zwar in Bezug auf alle Geschäftsvorgänge, von denen in Artikel 188 der Konstitutionen die
Rede ist (K 189);
14. alle übrigen Fälle, die vom allgemeinen Kirchenrecht vorgesehen sind.
§ 2 Der Generalobere benötigt die Zustimmung der im Generalat anwesenden und versammelten Räte, deren
Zahl nicht geringer als drei sein darf, in den folgenden Fällen:
1. Dispens von den zeitlichen Ordensgelübden;
2. Ernennung der Provinzialräte (K 167);
3. Erteilung der Genehmigung für die finanziellen Geschäftsvorgänge, von denen im Artikel 188 der Kon-
stitutionen die Rede ist; unbeschadet dessen, was im Artikel 132 § 1,12 vorgesehen ist.
§ 3 In Fällen der Entlassung von Mitgliedern aus der Kongregation verfahren der Generalobere und sein Rat
gemäß den kirchenrechtlichen Bestimmungen als Kollegium.
§ 4 Der Generalobere wird darüber hinaus seinen Rat in anderen wichtigen Angelegenheiten hören, sooft er
dies für angebracht hält.
133 Der Generalrat setzt sich zusammen aus dem Vikar, den mit besonderen Tätigkeitsbereichen beauf-
tragten Räten und den für die Provinzengruppen zuständigen Regionalräten.
Die mit besonderen Tätigkeitsbereichen beauftragten Räte sind: der Rat für die Ausbildung, der Rat für die
Jugendpastoral, der Rat für die soziale Kommunikation, der Rat für die Missionen und der Generalökonom.
[S 107]
Der Vikar des Generalobern
134 Der Vikar ist der erste Mitarbeiter des Generalobern in der Leitung der Gesellschaft und hat ordent-
liche stellvertretende Vollmacht.
Er vertritt den Generalobern, wenn dieser abwesend oder verhindert ist. Ihm ist besonders die Sorge um das
Ordensleben und die Ordensdisziplin anvertraut.
Er hat die Aufgabe, die Kongregation auf dem Gebiet der Don-Bosco-Familie zu animieren. Nach der Norm
des Artikels 5 der Konstitutionen fördert er die Einheit der verschiedenen Gruppen unter Beachtung von
deren Besonderheit und Autonomie. Ferner orientiert und begleitet er die Provinzen, damit sich in ihrem
Gebiet, gemäß den jeweiligen Statuten, die Vereinigung der Salesianischen Mitarbeiter und die Bewegung
der Ehemaligen entwickeln.
Der Rat für die Ausbildung
135 Der Rat für die Ausbildung hat die Aufgabe, die ganzheitliche Aus- und ständige Fortbildung der Mit-
glieder zu fördern.
Mit besonderer Sorgfalt verfolgt er die Grundausbildung in ihren verschiedenen Phasen, damit in ihnen
durch die Inhalte, die Studienordnung sowie die Ausbildungsmethoden und -strukturen die Voraussetzungen
für das Wachstum der salesianischen Berufung gewährleistet werden.

4.4 Page 34

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Der Rat für die Jugendpastoral
136 Der Rat für die Jugendpastoral animiert und lenkt die salesianische erzieherisch-apostolische Tätig-
keit in ihren verschiedenen Ausdrucksformen. Er sorgt dafür, daß in ihnen der Vorrang der Jugend und die
Ausrichtung am Präventivsystem verwirklicht werden.
Er unterstützt die Provinzen in der Entwicklung ihrer pastoralen Projekte und Einsätze, damit diese in Treue
zum Geist Don Boscos den Anforderungen von Zeit und Ort entsprechen.
Der Rat für die soziale Kommunikation
137 Der Rat für die soziale Kommunikation hat die Aufgabe, die Kongregation auf diesem Gebiet zu
animieren. Er fördert die salesianische Tätigkeit auf dem Gebiet der sozialen Kommunikation und
koordiniert auf Weltebene insbesondere die Zentren und Einrichtungen, die die Kongregation auf diesem
Gebiet unterhält.
Der Rat für die Missionen
138 Der Rat für die Missionen fördert in der gesamten Gesellschaft den missionarischen Geist und Ein-
satz.
Er koordiniert die Initiativen und lenkt die Tätigkeit der Missionen, damit sie im salesianischen Stil den
Bedürfnissen der Völker gerecht wird, die der Evangelisierung bedürfen.
Seine Aufgabe ist es auch, die spezifische Vorbereitung und die zeitgemäße Fortbildung der Missionare
sicherzustellen.
[S 24]
Der Generalökonom
139 Der Generalökonom verwaltet die Güter, die nicht einer bestimmten Provinz oder einem Haus,
sondern der ganzen Gesellschaft gehören.
Er koordiniert und überprüft die Provinzverwaltungen, damit ihre Wirtschaftsführung den Forderungen der
Ordensarmut und dem Dienst der salesianischen Sendung entspricht.
Er überwacht die Einhaltung der Normen, die für eine ordnungsgemäße Wirtschaftsführung erforderlich
sind.
[S 192]
Die Regionalräte
140 Die Regionalräte fördern eine engere Verbindung zwischen den Provinzen sowie dem Generalobern
und seinem Rat. Sie kümmern sich um die Interessen der ihnen anvertrauten Provinzen. Sie sorgen im Gene-
ralrat für die nötige Kenntnis der örtlichen Situationen, in denen sich unsere Sendung entfaltet.
[S 135-137]
141 § 1 Die Mitglieder des Generalrates werden - ein jeder in getrennter Abstimmung - vom General-
kapitel gewählt. Jeder Regionalrat wird vorzugsweise aus einer Liste gewählt, die von den Kapitularen der
entsprechenden Provinzengruppe vorgelegt wird.
§ 2 Damit ein Mitbruder zum Mitglied des Generalrates gewählt werden kann, muß er die ewige Profeß seit
wenigstens zehn Jahren abgelegt haben. Für den Vikar des Generalobern ist es zudem erforderlich, daß er
Priester ist.
[S 126-128]
142 Der Vikar des Generalobern, die Räte für die Tätigkeitsbereiche und die Regionalräte bleiben sechs
Jahre im Amt und können nur für eine zweite anschließende Amtsperiode gewählt werden, jeweils bezogen
auf das Amt des Vikars des Generalobern, das eines Generalrates für einen Tätigkeitsbereich oder das eines
Regionalrates, vorbehaltlich des von Artikel 143 der Konstitutionen vorgesehenen Falles.

4.5 Page 35

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Wenn irgendein Mitglied des Generalrates sterben oder endgültig verhindert sein sollte, vertraut der
Generalobere mit Zustimmung seines Rates die Aufgabe bis zur Beendigung der sechsjährigen Amtszeit
dem an, den er im Herrn für den geeignetsten hält.
143 Im Fall des Todes oder des Rücktritts des Generalobern vom Amt übernimmt der Vikar vorüber-
gehend die Leitung der Gesellschaft. Im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Generalrates sorgt
er für die Einberufung des Generalkapitels, für die Wahl des Generalobern und des neuen Rates.
Die Wahl muß innerhalb von neun Monaten nach dem Tod oder dem Rücktritt des Generalobern vom Amt
erfolgen.
[S 111]
Der Generalsekretär
144 Dem Generalobern und seinem Rat steht der Generalsekretär zur Seite. Er hat eine notarielle Funkti-
on. Er nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Rates teil und verfaßt die Protokolle.
Er ist verantwortlich für die Büros des Generalsekretariats und für das Zentralarchiv der Gesellschaft. Er
wird vom Generalobern mit Zustimmung seines Rates ernannt und bleibt bis auf Widerruf im Amt.
[S 110]
Der Prokurator und der Postulator
145 Die Behandlung von Angelegenheiten mit dem Apostolischen Stuhl wird gewöhnlich einem General-
prokurator übertragen. Er wird vom Generalobern mit Zustimmung seines Rates ernannt und bleibt bis auf
Widerruf im Amt.
Die von der Kongregation geförderten Selig- und Heiligsprechungsprozesse werden dem Generalpostulator
anvertraut. Er wird auf die gleiche Weise ernannt wie der Prokurator.
Das Generalkapitel
146 Das Generalkapitel ist das grundlegende Zeichen der Einheit der Kongregation in ihrer Verschieden-
artigkeit. Es ist die brüderliche Begegnung, bei der die Salesianer gemeinschaftlich Überlegungen anstellen
mit dem Ziel, treu gegenüber dem Evangelium und dem Charisma des Gründers und hellhörig gegenüber
den Erfordernissen von Zeit und Ort zu sein und zu bleiben.
Unter der Anleitung des Heiligen Geistes sucht die gesamte Kongregation durch das Generalkapitel in
einem bestimmten Augenblick der Geschichte den Willen Gottes für den wirksameren Dienst an der Kirche
zu erkennen3.
147 Das Generalkapitel besitzt in der Gesellschaft die höchste Autorität und übt sie nach den kirchen-
rechtlichen Bestimmungen aus.
Im einzelnen ist es Sache des Generalkapitels, Gesetze für die ganze Gesellschaft zu erlassen, die
wichtigsten Angelegenheiten zu behandeln sowie den Generalobern und die Mitglieder des Generalrates zu
wählen.
148 Die Beschlüsse des Generalkapitels sollen stets die vom Apostolischen Stuhl approbierten Konstitu-
tionen zur Grundlage haben und dürfen nichts enthalten, was deren Geist widerspricht. Sie verpflichten alle
Mitglieder, sobald sie vom Generalobern promulgiert wurden.
Um Beschlüsse, die die Konstitutionen verändern, zu promulgieren, ist jedoch die vorausgehende Approba-
tion durch den Apostolischen Stuhl erforderlich.
149 Das Generalkapitel tritt im Regelfall alle sechs Jahre und in dem von Artikel 143 der Konstitutionen
vorgesehenen Fall zusammen. Außerordentliche Generalkapitel finden immer dann statt, wenn ein
schwerwiegender Grund, der vom Generalobern mit Zustimmung seines Rates als solcher anerkannt wurde,
dies erfordert.
3 Vgl. CIC can. 631.

4.6 Page 36

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150 Das Generalkapitel wird vom Generalobern oder - in den Fällen, von denen in Artikel 143 der Kon-
stitutionen die Rede ist - vom Vikar einberufen. Den Vorsitz führt der Generalobere oder - in dessen
Abwesenheit - der Vikar.
[S 111-113.116.117.120-123.125.134]
151 Am Generalkapitel nehmen mit Stimmrecht teil:
1. der Generalobere;
2. die ehemaligen Generalobern;
3. die Mitglieder des Generalrates, und zwar die aus dem Amt Scheidenden sowie die Neugewählten vom
Augenblick ihrer Wahl an;
4. der Generalsekretär;
5. der Generalprokurator;
6. der Regulator des Generalkapitels;
7. die Provinziale, die Obern der Visitatorien oder - falls sie aus einem wichtigen Grund verhindert sind -
deren Vikare nach vorheriger Zustimmung des Generalobern;
8. die Delegierten der Rechtsbezirke, von denen Artikel 156 der Konstitutionen handelt, mit ewigen
Gelübden, gewählt gemäß Artikel 171, 5 der Konstitutionen und nach Weisung der Allgemeinen
Satzungen.
[S 114.115.118]
152 Für die Gültigkeit der Akte des Generalkapitels ist die Anwesenheit von wenigstens zwei Dritteln der
Mitglieder erforderlich. Bei der Behandlung der in Artikel 148 der Konstitutionen aufgeführten Punkte,
erlangt dasjenige Gesetzeskraft, was von der absoluten Mehrheit der Anwesenden gebilligt wurde.
Für Änderungen am Text der Konstitutionen ist die Zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden gefordert.
153 Bei den Wahlen des Generalobern und der Mitglieder des Generalrates gilt als gewählt, wer die
Stimmen der absoluten Mehrheit der Anwesenden erhalten hat.
Wenn der erste Wahlgang ergebnislos verläuft, erfolgt ein zweiter und ein dritter. Wenn auch der dritte
ergebnislos bleibt, schreitet man zu einem vierten, bei dem nur die zwei Mitbrüder passives Wahlrecht
haben, die im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erreicht haben. Bei Stimmengleichheit gilt der an
Profeßjahren Ältere und bei gleichem Profeßalter, der an Lebensjahren Ältere als gewählt.
[S 126-133]
Regionale Strukturen
154 Um die Beziehungen der Provinzen mit dem Generalobern und dem Generalrat zu erleichtern und die
Verbindung der Provinzen untereinander zu fördern, werden diese zu Provinzengruppen zusammenge-
schlossen, die einem Regionalrat anvertraut sind.
Die Zusammensetzung der Provinzengruppen fällt in die Zuständigkeit des Generalkapitels.
[S 135-138]
155 Sofern die Ähnlichkeit und die Gemeinsamkeit der Situationen und Probleme eine engere Bindung
zwischen einigen Provinzen nahelegen, können innerhalb der Gruppe eine oder mehr Provinzenkonferenzen
gebildet werden.
Die Bildung von Provinzenkonferenzen ist Sache des Generalobern und seines Rates, der zuvor die betrof-
fenen Provinzen befragt.
[S 139-142]
XII. DIENST DER AUTORITÄT IN DER PROVINZGEMEINSCHAFT
„Gebt acht auf euch und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt hat, damit
ihr als Hirten für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“
(Apg 20,28).

4.7 Page 37

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Rechtsbezirke
156 Es ist Sache des Generalobern, mit Zustimmung seines Rates und nach angemessener Befragung der
betroffenen Mitbrüder die Gesellschaft in Rechtsbezirke aufzuteilen, neue zu errichten, bereits bestehende
zusammenzulegen, sie auf andere Art festzulegen oder sie aufzuheben.
Die Provinzen und die Visitatorien sind im Regelfall die Rechtsbezirke unserer Gesellschaft. Was andere
eventuelle Rechtsbezirke betrifft, so wird deren innere Struktur und ihre Vertretung beim Generalkapitel
entsprechend dem salesianischen Geist und der Tradition im Errichtungsdekret festgelegt.
Die Provinz
157 Die Provinz vereinigt verschiedene Hausgemeinschaften zu einer umfassenden Gemeinschaft. Sie
wird kanonisch errichtet, wenn die notwendigen und ausreichenden Voraussetzungen dafür gegeben sind,
um in einem fest umrissenen Rechtsbezirk das Leben und die Sendung der Kongregation zu fördern. Sie
erhält die Selbständigkeit, die ihr nach den Konstitutionen zusteht.
Mit Hilfe ihrer Strukturen verstärkt sie das Band der Einheit unter den Mitgliedern und Hausgemeinschaften
und bietet der jeweiligen Teilkirche einen spezifischen Dienst an.
Die Visitatorie
158 Die Visitatorie ist der Provinz ähnlich. Sie wird dann gegründet, wenn die Entfernung, die Anzahl
oder andere Umstände es erfordern, daß einige Häuser von einer oder mehreren Provinzen abgetrennt
werden, jedoch Personalmangel, die finanziellen Mittel oder irgendein anderer Grund von der Errichtung
einer neuen Provinz abraten.
Der Obere wird auf die gleiche Weise und unter denselben Bedingungen ernannt wie der Provinzial. Er
bleibt sechs Jahre im Amt. Er leitet die Visitatorie mit ordentlicher stellvertretender Vollmacht, wobei er
von seinem Rat unterstützt wird.
[S 143-149]
Provinzdelegationen
159 Wenn im Bereich einer Provinz die Entfernung oder andere Gründe den Provinzial daran hindern, sich
in angemessener Weise um einige Hausgemeinschaften zu kümmern, die zwar untereinander eine gewisse
Einheit bilden, aber nicht die nötigen Voraussetzungen für die Errichtung einer Visitatorie bieten, kann er
mit Zustimmung seines Rates und mit Billigung des Generalobern eine Delegation gründen.
Der Obere wird vom Provinzial mit Zustimmung seines Rates und mit Billigung des Generalobern ernannt,
nachdem eine geeignete Befragung unter den Mitbrüdern der Delegation durchgeführt worden ist. Er übt die
Vollmachten aus, die ihm der Provinzial nach seinem Gutdünken überträgt.
Zugehörigkeit der Mitglieder zu einem Rechtsbezirk
160 Das Mitglied gehört mit der ersten Ordensprofeß dem Rechtsbezirk an, für dessen Dienst es die
Zulassung beantragt hat.
Die Eingliederung in einen anderen Rechtsbezirk kann erfolgen durch einen endgültigen oder vorüber-
gehenden Wechsel, der durch die zuständigen Obern vollzogen wird.
[S 151.157]
Der Provinzial
161 An der Spitze einer jeden Provinz steht ein Provinzial. Er übt seinen Dienst aus in Übereinstimmung
mit dem Generalobern, in Liebe und pastoralem Gespür, in dem Bemühen, eine brüderliche Provinz-
gemeinschaft zu bilden.
Mit Hilfe seines Rates animiert er das Ordensleben und die apostolische Tätigkeit der Provinzgemeinschaft,
sorgt für die Ausbildung der Mitglieder, insbesondere der Novizen und der jungen Mitbrüder, leitet und
überprüft die Verwaltung der Güter der Provinz und der einzelnen Häuser.
[S 144-148.153.160]

4.8 Page 38

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162 Der Provinzial wird vom Generalobern mit Zustimmung seines Rates ernannt, nachdem eine um-
fassende Befragung der betroffenen Provinz vorausgegangen ist.
Er muß Priester sein und die ewigen Gelübde seit wenigstens zehn Jahren abgelegt haben. Er übt über alle
Häuser und Mitglieder der Provinz ordentliche Vollmacht im inneren und äußeren Bereich gemäß den Vor-
schriften der Konstitutionen und des Kirchenrechts aus.
Er ist der zuständige Obere, um den Mitgliedern die Erlaubnis zur Veröffentlichung von religiösen Schriften
und solchen mit moralischem Inhalt4 und die Predigterlaubnis für die Mitbrüder in ihren Kirchen und
Kapellen5 zu erteilen.
[S 143.149.152.153.160]
163 Der Provinzial bleibt sechs Jahre im Amt. Während dieser Zeit kann ihn der Generalobere mit Zustim-
mung seines Rates an einen anderen Ort versetzen oder für ein anderes Amt bestimmen, sofern er dies für
das Wohl der Kongregation für notwendig erachtet.
Nach Ablauf der sechsjährigen Amtszeit soll er für gewöhnlich ein Jahr lang nicht mit dem Amt eines Pro-
vinzials betraut werden.
Der Provinzialrat
164 Der Provinzialrat unterstützt den Provinzial in allem, was die Animation und die Leitung der Provinz
betrifft.
Er wird vom Provinzial einberufen und geleitet und setzt sich zusammen aus dem Vikar, dem Ökonom und -
für gewöhnlich - aus weiteren drei oder fünf Ratsmitgliedern.
[S 155.159.160]
165 Der Provinzial fördert die aktive und verantwortliche Mitarbeit seiner Räte. In den Angelegenheiten
von größerer Wichtigkeit soll er immer seinen Rat hören.
Der Provinzial braucht die Zustimmung seines Rates, wenn es sich um folgende Fälle handelt:
1. die Zulassung zum Noviziat, zur Profeß, zu den Beauftragungen und zu den heiligen Weihen (K 108);
2. die Ernennung eines Direktors oder seine eventuelle Versetzung (K 177);
3. die Ernennung des Novizenmeisters (K 112);
4. die Errichtung von Provinzdelegationen und die Ernennung der Delegierten (K 159);
5. den Antrag an den Generalobern und seinen Rat zwecks Genehmigung für die Eröffnung und Schlie-
ßung von Häusern, für die Zweckänderung bereits bestehender Werke und für die Übernahme außer-
ordentlicher Werke (K 132);
6. die Einberufung des außerordentlichen Provinzkapitels (K 172);
7. die wirtschaftlichen Geschäftsvorgänge, von denen in Artikel 188 der Konstitutionen die Rede ist;
8. die Festlegung der Tätigkeitsbereiche in den Hausgemeinschaften, die durch Hausobernräte vertreten
sein sollen (K 180);
9. die Änderung der üblichen Strukturen und der Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft (K 182);
10. die Erlaubnis für Mitbrüder, in Abwesenheit von der Ordensniederlassung zu leben (CIC can. 665 § 1).
[S 156-158]
166 Um Mitglied des Provinzialrates sein zu können, muß ein Mitbruder die ewigen Gelübde seit
mindestens fünf Jahren abgelegt haben; er darf sich nicht mehr in der Grundausbildung befinden.
Für den Provinzialvikar ist zudem erforderlich, daß er Priester ist.
167 Die Provinzialräte werden vom Generalobern mit Zustimmung seines Rates auf Vorschlag des Pro-
vinzials nach einer umfassenden Befragung unter den Mitbrüdern der Provinz ernannt.
4 Vgl. CIC can. 832.
5 Vgl. CIC can. 765.

4.9 Page 39

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Sie bleiben drei Jahre im Amt und können wieder bestätigt oder auch während der Amtszeit von ihrer Auf-
gabe entbunden werden.
[S 154]
168 Der Vikar ist der erste Mitarbeiter des Provinzials in allem, was die ordentliche Leitung der Provinz
betrifft, und in den Angelegenheiten, für die er einen besonderen Auftrag erhalten hat. Er vertritt den Pro-
vinzial in dessen Abwesenheit oder bei dessen Verhinderung.
Beim Tod des Provinzials, und solange vom Generalobern nicht anders entschieden wird, übernimmt der
Vikar die gesamte Leitung der Provinz und übt sie aus.
169 Es ist Aufgabe des Provinzökonoms, im Einvernehmen mit dem Provinzial und nach den festgesetzten
Bestimmungen die Güter der Provinz zu verwalten und die Wirtschaftsführung der einzelnen Häuser zu
überprüfen und zu koordinieren.
[S 193-196]
Das Provinzkapitel
170 Das Provinzkapitel ist die brüderliche Versammlung, in der die Hausgemeinschaften ihre Zugehörig-
keit zur Provinzgemeinschaft durch die gemeinsame Sorge um die allgemeinen Probleme bekräftigen.
Es ist zudem die repräsentative Versammlung der Mitbrüder und der Hausgemeinschaften.
Es entscheidet über die Angelegenheiten, die die Provinz betreffen, ausgenommen die Zuständigkeiten, die
von den Regeln und Satzungen anderen Leitungsorganen übertragen sind.
Die Beschlüsse des Provinzkapitels haben verpflichtende Kraft nach der Approbation durch den General-
obern mit Zustimmung seines Rates, vorbehaltlich dessen, was in Artikel 171,5 der Konstitutionen vorge-
schrieben ist.
171 Das Provinzkapitel hat folgende Aufgaben:
1. all das festzulegen, was für den guten Gang der Provinz erforderlich ist;
2. die geeigneten Mittel zu suchen, um das Ordensleben und den pastoralen Dienst der Provinzgemein-
schaft zu fördern;
3. die konkrete Verwirklichung der Beschlüsse des Generalkapitels zu studieren und zu überprüfen;
4. das Provinzdirektorium im Rahmen der auf dieser Ebene übertragenen Zuständigkeiten zu erstellen und
zu revidieren;
5. einen oder zwei Delegierte für das Generalkapitel und deren Ersatzmänner nach den Bestimmungen der
Allgemeinen Satzungen zu wählen.
[S 167.190]
172 Im Regelfall wird das Provinzkapitel vom Provinzial alle drei Jahre und jedesmal dann einberufen,
wenn das Generalkapitel ausgeschrieben wurde. Ein außerordentliches Provinzkapitel findet dann statt,
wenn der Provinzial mit Zustimmung seines Rates und nach Befragung des Generalobern dies zum Wohl der
Provinz für angebracht hält.
[S 168]
173 Am Provinzkapitel nehmen mit Stimmrecht teil:
1. der Provinzial, der den Vorsitz führt;
2. die Provinzialräte;
3. der Obere einer jeden Provinzdelegation;
4. der Regulator des Provinzkapitels;
5. der Direktor eines jeden kanonisch errichteten Hauses oder - wenn dieser aus einem schwerwiegenden
Grund verhindert ist - sein Vikar, nach vorausgehender Zustimmung des Provinzials;
6. der Novizenmeister;

4.10 Page 40

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7. die Delegierten der Hausgemeinschaften und der Provinzgemeinschaft, die aus den Mitbrüdern mit
ewigen Gelübden nach Vorschrift der allgemeinen Satzungen gewählt wurden.
[S 161-165.168]
174 An der Wahl der Delegierten der Hausgemeinschaften und der Provinzgemeinschaft nehmen alle Mit-
brüder mit ewigen und zeitlichen Gelübden teil.
[S 165]
XIII. DIENST DER AUTORITÄT IN DER HAUSGEMEINSCHAFT
„Dient einander als gute Verwalter der vielfältigen Gnade Gottes ... Wer dient, der diene aus der Kraft, die
Gott verleiht. So wird in allem Gott verherrlicht durch Jesus Christus“ (1 Petr 4, 10-11).
Die Hausgemeinschaft
175 Die Hausgemeinschaft setzt sich zusammen aus Mitbrüdern, die in einem rechtmäßig errichteten Haus
wohnen, in ihm ein gemeinsames Leben in der Einheit des Geistes unter der Autorität des Obern6 führen und
in Mitverantwortung zur Erfüllung der apostolischen Sendung beitragen.
Der Direktor
176 Der Obere einer jeden Hausgemeinschaft führt den Titel Direktor. Er ist der Erstverantwortliche für
das Ordensleben, die apostolischen Tätigkeiten und die Verwaltung der Güter.
In Zusammenarbeit mit seinem Rat animiert und leitet er die Gemeinschaft nach den Bestimmungen der
Konstitutionen und Allgemeinen Satzungen.
[S 29.172-179.199]
177 Der Direktor muß Priester sein und die ewigen Gelübde seit wenigstens fünf Jahren abgelegt haben.
Er wird vom Provinzial mit Zustimmung seines Rates und nach Bestätigung durch den Generalobern
ernannt. Dabei werden dia durch eine geeignete Befragung unter den Mitbrüdern der Provinz erhaltenen
Hinweise berücksichtigt.
Seine Amtszeit dauert drei Jahre. Er kann für eine zweite dreijährige Amtszeit in derselben Hausgemein-
schaft bestätigt werden.
Während seiner Amtsperiode kann er für eine andere Aufgabe bestimmt werden, wenn der Provinzial mit
Zustimmung seines Rates dies für notwendig erachtet.
[S 170.171]
Der Hausobernrat
178 In jeder Hausgemeinschaft soll es einen Hausobernrat geben. Dieser setzt sich zusammen aus Mit-
brüdern mit ewigen Gelübden, die nicht mehr in der Grundausbildung stehen. Ihre Zahl richtet sich nach den
Erfordernissen der Tätigkeitsbereiche und der Anzahl der Mitbrüder.
Es ist Aufgabe dieses Rates, in der Animation und Leitung mit dem Direktor, der den Rat einberuft und
leitet, zusammenzuarbeiten.
[S 180]
179 Mitglieder des Rates sind.
1. der Vikar und der Wirtschaftsleiter;
2. die für die hauptsächlichen Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft verantwortlichen Mitbrüder nach
Maßgabe des Artikels 180 der Konstitutionen;
3. einer oder mehrere Mitbrüder, die jährlich nach den Bestimmungen der Artikel 180 und 186 der Kon-
stitutionen von der Versammlung der Mitbrüder gewählt werden, sofern deren Zahl groß ist.
[S 183]
6 Vgl. CIC can. 608.

5 Pages 41-50

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5.1 Page 41

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180 Es ist Aufgabe des Provinzials, mit Zustimmung seines Rates festzulegen, welche Tätigkeitsbereiche
der Gemeinschaft im Rat vertreten sein müssen, nachdem er zuvor die Meinung der Hausgemeinschaft
gehört hat. Er bestimmt auch, ob und wieviele Ratsmitglieder von der Mitbrüderversammlung zu wählen
sind.
[S 183]
181 Der Direktor braucht die Zustimmung seines Rates, wenn es darum geht.
1. das Jahresprogramm für das Leben und die Tätigkeiten der Gemeinschaft zu billigen, das dem Provinzi-
al zur Bestätigung vorzulegen ist;
2. dem Provinzial neue Experimente und wesentliche Änderungen in der Zweckbestimmung des Werkes
vorzuschlagen;
3. den Voranschlag und die Schlußabrechnung des Haushaltsplanes der Gemeinschaft und der Werke, die
unter unserer Verantwortung stehen, zu billigen;
4. die wirtschaftlichen Geschäftsvorgänge, die von Artikel 188 der Konstitutionen vorgesehen sind, zu
tätigen;
5. die regelmäßigen Termine für die ordentlichen Sitzungen des Hausobernrates festzulegen.
In den übrigen Angelegenheiten von Wichtigkeit soll der Direktor immer seinen Rat hören.
[S 180]
182 Sofern die Umstände irgendwelche Ausnahmen nahelegen, kann der Provinzial, nachdem er die Mei-
nung der betroffenen Hausgemeinschaft gehört hat, mit Zustimmung seines Rates die üblichen Strukturen
und die Aufgabenverteilung innerhalb der Gemeinschaft ändern, besonders wenn diese zahlenmäßig klein
ist. Davon ausgenommen bleibt immer das Amt des Direktors.
[S 181]
183 Der Vikar ist der erste Mitarbeiter des Direktor. Er vertritt ihn in allen Angelegenheiten, für die er
einen besonderen Auftrag erhalten hat, und, wenn der Direktor abwesend oder verhindert ist, in allem was
die ordentliche Leitung betrifft. Er muß daher Priester sein.
Beim Tode des Direktors, und solange vom Provinzial nicht anders entschieden wird, übernimmt der Vikar
die Leitung des Hauses und übt sie aus.
[S 182]
184 Der Wirtschaftsleiter ist der unmittelbar Verantwortliche für die Verwaltung der zeitlichen Güter des
Ordenshauses und zwar in Abhängigkeit vom Direktor und seinem Rat. Er übt seinen Dienst im Geist der
Liebe und der Armut aus.
[S 198-202]
185 Amt und Aufgaben der Verantwortlichen für die hauptsächlichen Tätigkeitsbereiche der Gemein-
schaft werden vom Provinzkapitel festgelegt.
Die Mitbrüderversammlung
186 Die Mitbrüderversammlung, die alle Salesianer der Hausgemeinschaft vereinigt, wird vom Direktor
einberufen und geleitet. Sie hat die Aufgabe, die Überprüfung der wichtigen Fragen, die das Leben und die
Tätigkeiten der Gemeinschaft betreffen, in beratender Funktion vorzunehmen.
Zudem ist es ihre Aufgabe, die Wahl des Delegierten für das Provinzkapitel und seines Ersatzmannes sowie
die eventuelle Wahl der Mitglieder des Hausobernrates der Hausgemeinschaft nach Maßgabe des Artikels
180 der Konstitutionen durchzuführen.
[S 173.184]
XIV. VERWALTUNG DER ZEITLICHEN GÜTER
„Seid zufrieden mit dem, was ihr habt; denn Gott hat versprochen: Ich lasse dich nicht fallen und verlasse
dich nicht ... Vergeßt nicht, Gutes zu tun und mit anderen zu teilen; denn an solchen Opfern hat Gott
Gefallen“ (Hebr 13, 5.16).

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187 Die Salesianische Gesellschaft hat die Fähigkeit, zeitliche Güter zu erwerben, zu besitzen, zu verwal-
ten und zu veräußern. Dies gilt für die Kongregation, für die einzelnen Provinzen und für jedes Haus. Diese
Güter dürfen nicht auf eine physische Person überschrieben werden. Sie dürfen nur in dem Maße behalten
und aufbewahrt werden, als sie von direktem Nutzen für die Werke sind.
Es ist nicht gestattet, Immobilien lediglich zum Zweck des Gewinnertrages zu erwerben und zu behalten.
Unerlaubt ist auch jede andere dauerhafte Form von gewinnbringenden Kapitalanlagen, vorbehaltlich
dessen, was im Artikel 188 der Konstitutionen vorgesehen ist.
[S 187]
188 Erforderlich ist die Genehmigung des Generalobern mit Zustimmung seines Rates, wenn es darum
geht:
1. Immobilien zu erwerben, zu veräußern, umzutauschen, mit Hypotheken zu belasten oder zu verpachten;
2. Darlehen mit oder ohne Hypotheken aufzunehmen;
3. mit Verpflichtungen belastete Erbschaften, Vermächtnisse oder Schenkungen anzunehmen; für die
ohne Verpflichtung übernommenen genügt die Mitteilung hierüber;
4. Leibrenten, Studienstipendien, Zelebrationsverpflichtungen, besondere Stiftungen oder Institutionen zu
Wohltätigkeitszwecken zu übernehmen oder zu gründen;
5. neue Gebäude zu errichten, bestehende abzureißen oder wichtige Veränderungen daran vorzunehmen.
Sofern es sich darum handelt, eine solche Genehmigung auf der Ebene der Provinz oder der Häuser einzuho-
len, müssen die betroffenen Leitungsorgane die entsprechenden Dokumente vorlegen. Diesen ist die Stel-
lungnahme des Provinzials und seines Rates und - wenn es um ein Haus geht - auch die des Direktors und
seines Rates beizufügen.
189 Bei allen in Artikel 188 der Konstitutionen aufgeführten Geschäftsvorgängen steht es dem General-
obern zu, mit Zustimmung seines Rates die Geldwertgrenzen festzulegen, innerhalb derer der Provinzial mit
Zustimmung seines Rates zuständig ist, um solche Geschäftsvorgänge mit analogem Verfahren zu geneh-
migen. Zuvor sollen jedoch die Provinziale mit ihren Räten gehört werden. Ferner ist den jeweiligen Bestim-
mungen des Apostolischen Stuhles Rechnung zu tragen.
Wenn es sich um Geschäftsvorgänge handelt, die die vom Apostolischen Stuhl festgelegte Summe über-
schreiten, oder um Votivgaben und Wertgegenstände von historischem und künstlerischem Wert, ist auch
die Erlaubnis des Apostolischen Stuhles selbst notwendig7.
190 Alle zeitlichen Güter werden entweder vom Generalökonom, vom Provinzökonom oder von den Wirt-
schaftsleitern der Häuser unter der Leitung und Überprüfung der zuständigen Obern und Räte verwaltet.
Dies geschieht in Übereinstimmung mit den kirchenrechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften der Kon-
stitutionen und Satzungen sowie unter Beachtung der in den einzelnen Ländern geltenden Gesetze.
[S 30.190.192.202]
SCHLUSS
„Ich eile voran auf dem Weg deiner Gebote, denn mein Herz machst du weit“ (Ps 119,32).
Das Eigenrecht unserer Gesellschaft
191 Das Leben und Wirken der Gemeinschaften und der Mitbrüder sind durch das allgemeine Kirchen-
recht und das Eigenrecht der Gesellschaft geregelt.
Letzteres kommt zum Ausdruck in den Konstitutionen, die unser Grundrecht darstellen, in den Allgemeinen
Satzungen, den Beschlüssen der Generalkapitel, den Allgemeinen- und den Provinzdirektorien und anderen
Entscheidungen der zuständigen Autoritäten.
Sinn und Auslegung der Konstitutionen
192 Die vorliegenden Konstitutionen enthalten den geistlichen Reichtum der Tradition der Salesianer Don
Boscos und umschreiben das apostolische Vorhaben unserer Gesellschaft.
7 Vgl. CIC can. 638 § 3.

5.3 Page 43

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Die Kirche garantiert durch deren Approbation die Echtheit des Weges nach dem Evangelium, den der
Gründer vorgezeichnet hat, und anerkennt darin „ein besonderes Gut für das gesamte Volk Gottes“1.
Nur der Apostolische Stuhl ist ihr authentischer Interpret; aber für die praktische Leitung der Gesellschaft
und zum Wohl der Mitbrüder kann sie neben dem Generalkapitel auch der Generalobere mit seinem Rat aus-
legen.
Verpflichtungscharakter der Konstitutionen
193 Die Konstitutionen binden jedes Mitglied kraft der durch die Ordensprofeß in Freiheit vor der Kirche
übernommenen Verpflichtungen. Die höheren Obern können unter Wahrung dessen, was das allgemeine
Recht2 verfügt, zeitweise von einzelnen Artikeln disziplinären Charakters dispensieren.
Ausscheiden aus der Gesellschaft
194 Wenn ein Mitbruder vor seinem Gewissen zur Überzeugung kommt, aus der Gesellschaft austreten zu
müssen, so mag er es vor Gott tun, nachdem er sich mit erfahrenen Personen beraten hat, getragen vom Ver-
ständnis und der Liebe der Mitbrüder.
Er kann aber die Gesellschaft nur verlassen, wenn die zeitlichen Gelübde abgelaufen sind oder wenn er zur
nächsten Gelübdeablegung nicht zugelassen wurde.
Ebenso wenn er rechtmäßigerweise von den Gelübden und den Verpflichtungen gelöst wurde, die mit der
Profeß selbst übernommen wurden, nämlich durch Übertritt in eine andere Ordensgemeinschaft, durch Dis-
pens oder durch Entlassung nach Maßgabe des allgemeinen Rechts3.
[S 54]
Treue und Beharrlichkeit
195 Die Treue gegenüber der mit der Ordensprofeß übernommenen Aufgabe ist eine immer neue Antwort
auf den besonderen Bund, den der Herr mit uns geschlossen hat.
Unsere Beharrlichkeit stützt sich ganz und gar auf die Treue Gottes, der uns zuerst geliebt hat, und wird
gestärkt von der Gnade Seiner Ordensweihe. Sie wird auch getragen von der Liebe zu den Jugendlichen, zu
denen wir gesandt sind, und kommt in der Dankbarkeit gegenüber Gott für die Gaben zum Ausdruck, die uns
das salesianische Leben anbietet.
Ein Weg, der zur Liebe führt
196 Unsere lebendige Regel ist Jesus Christus, der im Evangelium verkündete Erlöser, der heute in der
Kirche und in der Welt lebt und den wir in Don Bosco, der sein Leben der Jugend schenkte, vergegenwärtigt
finden.
Als Antwort auf die erwählende Liebe Jesu Christi, der uns beim Namen gerufen hat, und geleitet von
Maria, nehmen wir die Konstitutionen an als Testament Don Boscos, als Lebensordnung für uns und als Zei-
chen der Hoffnung für die Kleinen und Armen.
Wir meditieren sie in lebendigem Glauben und bemühen uns, sie in die Tat umzusetzen; sie sind für uns als
Jünger des Herrn ein Weg, der zur Liebe führt.
1 RD 14; vgl. PC 1.
2 Vgl. CIC can. 85-87; 90; 92; 93; 1245.
3 Vgl. CIC can. 685; 688, § 2; 689; 691-704.

5.4 Page 44

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
HEILIGE SCHRIFT
Siehe die Abkürzungen der biblischen Bücher in der Einheitsübersetzung.
KIRCHLICHE DOKUMENTE
AA
Apostolicam actuositatem, II. Vat. Konzil, Dekret über das Laienapostolat
AG
Ad gentes, II. Vat. Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche
CIC Codex Iuris Canonici, Codex des Kanonischen Rechts
EN
Evangelii nuntiandi, Apostolisches Mahnschreiben Paul VI., 1975
ET
Evangelica testificatio, Apostolisches Mahnschreiben Paul VI., 1971
GS
Gaudium et spes, II. Vat. Konzil, Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute
IGLH Institutio generalis de liturgia horarum, Allgemeine Einführung zum Stundengebet
IM
Inter mirifica, II. Vat. Konzil, Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel
LG
Lumen gentium, II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche
MR
Mutuae relationes, Leitende Kriterien über die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in
der Kirche, Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute - Kongregation für die Bischöfe,
1978
PC
Perfectae caritatis, II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens
PO
Presbyterorum ordinis, II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester
RD
Redemptionis donum, Apostolisches Mahnschreiben Johannes Paul II., 1984
SC
Sacrosanctum Concilium, II. Vat. Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie
SALESIANISCHE QUELLEN
DB
Don Bosco
GK
Generalkapitel
K
Konstitutionen
K 1875 Regeln oder Konstitutionen der Gesellschaft des hl. Franz von Sales vom Jahre 1875 (OE XXVII, 10-
99)
MB
Memorie biografiche (19 Bände)
MO Memorie dell'Oratorio di S. Francesco di Sales
OE
Opere edite, Veröffentlichte Werke Don Boscos
S
Satzungen